Meinolf Rath: “Ohne Heizlastberechnung kein hydraulischer Abgleich”

Dienstag, 05. August 2025 | Autor: Joachim Berner

Meinolf Rath Meinolf Rath Bei Anträgen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, die nach dem 1. Januar 2023 gestellt wurden, lässt der Gesetzgeber für den hydraulischen Abgleich nur noch das Verfahren B zu. Es regelt detailliert, wie Heizlastberechnungen und der hydraulische Abgleich durchzuführen sind. Wie das Verfahren funktioniert und weshalb es trotz zahlreicher Vorgaben keine unüberwindbare Hürde darstellt, erläutert Meinolf Rath. Er leitet die Abteilung Anwendungstechnik & Trainings der Firma IMI.

Herr Rath, der hydraulische Abgleich ist wesentlich, damit eine Heizungsanlage funktioniert. Er erfordert eine Heizlastberechnung. Warum?
Die Heizlastberechnung dient dazu, den Wärmebedarf eines Gebäudes zu ermitteln, um die gewünschte Innentemperatur auch bei extremen Außentemperaturen gewährleisten zu können. Sie ist notwendig, um eine effiziente und bedarfsgerechte Heizungsanlage zu dimensionieren. Ohne sie würde dem hydraulischen Abgleich zudem jegliche Basis fehlen. Schließlich regelt er die bedarfsgerechte Wärmeverteilung im Heizsystem. Dazu müssen die Systemtemperaturen und Wassermengen bekannt sein. Das Gute daran: Der Abgleich ermöglicht sogar, je nach Anlage, bis zu 15 Prozent Heizenergie einzusparen.

Der Wärmebedarf lässt sich im Gebäudebestand entweder abschätzen oder berechnen. Wie unterscheiden sich die Ansätze?
Das Verfahren B lässt unterschiedliche Herangehensweisen zu. Vorgabe ist die DIN EN/TS 12831. Sie beschreibt Wege zur raumweisen Ermittlung der Heizlast, Vereinfachungen sind aber möglich. Zu den Parametern gehören unter anderem das Baualter des Gebäudes, dessen Dämmzustand oder die Größe der vorhandenen Heizfläche. Auf dieser Grundlage wird in der Praxis die Heizlast mit gemittelten Werten ermittelt. Das geht schnell, allerdings auf Kosten der Präzision – und hat Folgen für sämtliche Schritte, die auf dieser Berechnung fußen. Ein hydraulischer Abgleich mit gemittelten Werten ist ungenauer als einer mit real bekannten Werten. Die vereinfachten Verfahren sollten also nur bei Wohngebäuden im Bestand, bei denen keine detaillierten Bauteildaten bekannt sind, angewendet werden.

Was ist mit dem Verfahren A?
Verfahren A ließ nochmals vereinfachte Methoden zur Ermittlung der Anlagendaten zu, und war damit weniger präzise als Verfahren B. Verfahren A ist aber nicht per se unzulässig. Wurde zum Beispiel ein Förderantrag vor dem 31. Dezember 12 2022 gestellt, ist es in gewissen Fällen noch zulässig. Die Fachverbände allerdings empfehlen ausdrücklich Verfahrene B.

Wie aufwändig und zeitintensiv ist die Heizlastberechnung nach Verfahren B?
Weniger kompliziert als manch einer denken mag. Mit Softwarelösungen wie Easy Plan von IMI beispielsweise können Sie die genannten Werte in übersichtliche Berechnungstools eintragen. Die Kalkulation der Raum- und Gesamtheizlast erfolgt automatisch mit wenigen Klicks. Die korrekte Heizlastberechnung nach DIN EN/TS 12831ermöglicht aber nicht nur, Heizungsanlagen gebäudespezifisch zu dimensionieren. Sie erlaubt auch eine Kalkulation auf der Höhe der regulatorischen Zeit durchzuführen.

Software für hydraulischen Abgleich Software für hydraulischen Abgleich Inwiefern?
Mit Computerprogrammen wie Easy Plan von IMI können SHK-Fachleute die für den hydraulischen Abgleich notwendige Heizlastberechnung gemäß Verfahren B durchführen. Verfahren B erfordert eine umfassende Dokumentation der vorhandenen Heizungsanlage und der Berechnungsergebnisse. Eine Lösung wie Easy Plan unterstützt, hält sie diese Daten doch strukturiert und jederzeit abrufbar fest. Das Gute daran: Die Berechnung zeigt auf, welche Heizkörper unter Umständen problematisch sein könnten, weil sie falsch dimensioniert sind. Installateure können durch eine zeitsparende Berechnung folglich schneller beraten – ein deutliches Plus für die Serviceleistung.

Einmal berechnet, steht die praktische Umsetzung des hydraulischen Abgleichs an. Wie gehen Installateure am besten vor?
Die Berechnung liefert alle wichtigen Daten, um unter anderem Thermostatventile so voreinzustellen, dass die erforderlichen Leistungen erreicht werden. Die Voreinstellung ist der Dreh- und Angelpunkt des hydraulischen Abgleichs und bedeutet keinesfalls großen Aufwand, sondern ist Stand der Technik. Neben intuitiven und intelligenten Softwaretools gibt es innovative Entwicklungen im Bereich der dynamischen Ventiltechnik. Diese Ventile regeln den hydraulischen Abgleich, einmal voreingestellt, automatisch.

Können Sie das genauer erläutern?
Das voreinstellbare Eclipse-Ventilunterteil von IMI beispielsweise regelt Durchflüsse automatisch und hält diese unabhängig vom Differenzdruck konstant. Bei einem gewünschten Durchfluss von 50 Litern pro Stunde beispielsweise sorgt das Ventil zuverlässig dafür, dass diese Menge nicht überschritten wird – selbst dann nicht, wenn sich die Druckverhältnisse im System ändern. Diese Technologie vereinfacht den hydraulischen Abgleich erheblich. Ideale Voraussetzungen für eine präzise, bedarfsgerechte Wärmeverteilung in Heizungsanlagen.

Viele Anwender suchen nach wie vor Alternativen. Gibt es einen gangbaren Weg fernab der Pfade A und B?
Temperaturbasierte Verfahren können unter bestimmten Voraussetzungen eine gleichwertige Alternative zum hydraulischen Abgleich sein. Es gibt verschiedene Varianten, die sich je nach Heizungssystem anbieten oder aufgrund ihrer Einsatzgrenzen eben nicht. Dies gilt es sorgfältig zu prüfen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine Checkliste mit den Anforderungen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Verfahren B veröffentlicht. Doch selbst diese Alternativen ersetzen nicht die detaillierte Heizlastberechnung, den hydraulischen Abgleich im Gesamtsystem, das Einstellen der Anlagenparameter und die Dokumentation dieser Vorgänge. Verfahren B bleibt derzeit die sicherste Wahl, um regelkonform zu arbeiten und energetisch optimale Ergebnisse zu erzielen.

Das Interview hat die Firma IMI zur Verfügung gestellt. Es wurde von der Pelletshome-Redaktion bearbeitet.

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