Pelletofen & Pelletkessel fördern lassen
Staatliche Förderung*:
In Deutschland gilt seit 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Dieses Gesetz beinhaltet, dass bis zum Jahr 2020 mindestens 14 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden müssen. Das Gesetz gilt für alle Gebäude, welche seit dem 1. Januar 2009 errichtet werden, sofern nicht schon vorher ein Bauantrag gestellt oder mit dem Bau bereits begonnen wurde. Weitere Informationen zum EEWärmeG unter: www.bundesumweltministerium.de
Mit 15. August 2012 wurden die Fördersätze für Biomasseanlagen deutlich angehoben, und zeigen sich ab 1. April 2015 erneut erhöht:
- Pelletöfen mit Wassertasche: von 1.400,- Euro auf 2.000,- Euro
- Pelletkessel: von 2.400,- Euro auf 3.000,- Euro
- Pelletkessel mit Pufferspeicher (min. 30l/kW): von 2.900,- Euro auf 3.500,- Euro
Zusätzliche Förderungen sind möglich, wenn eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus durchgeführt wird.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP). Das Ziel der Förderung ist es einerseits den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Und andererseits durch den vermehrten Einsatz dieser Technologie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz beizutragen sowie die zukünftige Unabhängigkeit von Energieimporten sicherzustellen. Bisher wurden bereits mehr als 250.000 Pelletfeuerungen in Deutschland installiert (Quelle DEPI - Stand Januar 2013).
Allgemeine Voraussetzung für die Förderung:
- Kesselwirkungsgrad: mind. 89%
- Ausstoß Kohlenmonoxid: max. 250 mg/m³
- staubförmige Emissionen: max. 50 mg/m³
- mind. eine Umwälzpumpe muss im Heizungssystem die Effizienklasse A erfüllen
Marktanreizprogramm 2015 - Investitionskostenzuschüsse (BAFA-Teil)
Förderungen im Marktanreizprogramm (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe) - Stand 08. Mai 2015
Weitere Informationen:
Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-436
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 061 96 908 625
www.bafa.de
Hinweis: Hier erhalten Sie weitere Informationen...
*Wir übernehmen keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Förderungsinformationen. Für weitere detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Förderungsinstitute.