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Meinolf Rath: “Ohne Heizlastberechnung kein hydraulischer Abgleich”
Dienstag, 05. August 2025 | Autor: Joachim Berner
Bei Anträgen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, die nach dem 1. Januar 2023 gestellt wurden, lässt der Gesetzgeber für den hydraulischen Abgleich nur noch das Verfahren B zu. Es regelt detailliert, wie Heizlastberechnungen und der hydraulische Abgleich durchzuführen sind. Wie das...