Ende 2024 läuft Austauschfrist für alte Kachel- und Kaminöfen

Dienstag, 05. September 2023 | Autor: Joachim Berner

Austauschfrist gilt nicht für moderne Holzöfen Austauschfrist gilt nicht für moderne Holzöfen Austauschfrist greift: Alte Holzfeuerungen, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden – wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen.

Schornsteinfeger:innen kontrollieren Austauschfrist

Die Austauschfrist betrifft alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 bis 21. März 2010. Nach Ablauf der Frist kontrollieren die Schornsteinfeger:innen die Umsetzung. Sie sind verpflichtet, bei einem Verstoß den Ofen stillzulegen und die zuständige Behörde zu informieren. Sie können ein Bußgeld verhängen. Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik rät, rechtzeitig den Austausch oder die Nachrüstung in die Wege zu leiten. Der Stichtag liege mitten im Winter, weshalb es aufgrund der hohen Nachfrage sowie wegen der internationalen Problemen in den Lieferketten zu Engpässen kommen könne. Die Maßnahme steht nicht im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz, sondern wird bereits seit dem Jahr 2013 stufenweise durchgeführt. Rein rechnerisch betrifft die aktuelle Frist laut HKI vier Millionen Geräte.

Internetseite hilft bei Unklarheiten weiter

Viele der neuen Holzfeuerstätten lassen sich mit elektronischen Steuerungssystemen kombinieren, die automatisch Brennstoffmenge, Feuerraumtemperatur und Luftzufuhr aufeinander abstimmen. Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Wer unsicher ist, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletsofen die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, dem hilft ein Blick in die Datenbank des HKI. Die Internetseite www.cert.hki-online.de listet mehr als 7.000 Geräte nach Hersteller auf. Oder Sie fragen ihren Schornsteinfegerin oder ihren Schornsteinfeger.

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