Holzfeuerstätte
Wer eine ältere Holzfeuerstätte betreibt, sollte bald handeln – sonst droht dem Kachel-, Kaminofen oder Heizkamin in diesem Jahr womöglich das Aus. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hin.
Holzfeuerstätte nachrüsten, austauschen oder stilllegen
Eine häusliche Holzfeuerstätte, deren Typprüfung vor 1995 erfolgte, darf nur dann weiter betrieben werden, wenn sie die in der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub einhält. Ist das nicht der Fall, muss sie mit einer Minderungstechnik nachgerüstet, gegen ein neues Gerät ausgetauscht oder bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt werden. Der HKI rät daher zu einer rechtzeitigen Modernisierung der Holzfeuerstätte. Sie helfe nicht nur dem Klima, sondern senke auch die Heizkosten, da die Verbrennungstechnik in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte erzielt habe. Moderne Geräte würden die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel senken.
Holzfeuerstätte: Datenbank informiert über zugelassene Geräte
Die letzte Frist hat der Gesetzgeber zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Von ihr sind alle Geräte betroffen, deren Prüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 erfolgt ist. Für alle später in Betrieb genommenen Geräte gelten die strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung. Das Jahr der Zulassung finden Sie auf dem Typenschild. Wenn sie sich nicht sicher sind, können Sie auch ihre Schornsteinfegerin oder ihren Schornsteinfeger fragen. Auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de hat der HKI zudem eine Datenbank veröffentlicht, in der über 6.500 Geräte aufgeführt sind. Sie gibt Auskunft darüber, ob eine Holzfeuerstätte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.