Wer sich, um seine Heizkosten zu senken, für einen gebrauchten Kaminofen interessiert, sollte auf seine Umweltfreundlichkeit achten. Das Gerät muss die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid der Bundesimmissionsschutz-Verordnung einhalten.
Umweltfreundlichkeit spart Kosten
Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hin. Sonst könnte der vermeintlich günstige Schnäppchen-Kauf, beispielsweise in einem Online-Auktionshaus, teuer werden. Grund: Die großzügigen Übergangsregelungen für Altgeräte, die zum Teil bis ins Jahr 2024 reichen, erlöschen, sobald der Kaminofen seinen Besitzer wechselt.
Anforderung für häusliche Feuerstätten
Der HKI empfiehlt, sich vom Vorbesitzer die Typprüfung vorlegen zu lassen oder in der HKI-Datenbank unter www.cert.hki-online.de nachzusehen, ob das Gerät die seit 2010 gültigen Anforderungen für häusliche Feuerstätten erfüllt. “Wer über den Kauf eines Kaminofens nachdenkt, sollte sich am besten für ein Neugerät entscheiden”, rät HKI-Geschäftsführer Frank Kienle. Die Verbrennungstechnik habe in den vergangenen Jahren große Fortschritte erzielt. Nicht nur das Emissionsverhalten, auch der Wirkungsgrad der Feuerstätten und somit ihr Brennstoffverbrauch habe sich deutlich verbessert. Das helfe nicht nur dem Klima und der Umwelt, sondern entlaste auch die Haushaltskasse.
Regelungen für Feuerungsanlagen
Für bestehende Feuerungsanlagen gelten folgende Regelungen: Wurde die Typprüfung 1975 oder früher durchgeführt, greift die Verordnung bereits Ende kommenden Jahres. Falls der Ofen dann die neuen Emissionsgrenzwerte nicht einhält, droht ihm zum 1. Januar 2015 die Stilllegung. Drei Jahre später schlägt dann für die Jahrgänge bis 1984 die Stunde der Wahrheit. Wiederum drei Jahre später folgen die Geräte mit Typprüfungen bis 1994. 2024 sind all jene Öfen dran, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind.