BEW fördert Solarisierung der Wärmenetze
Die Europäische Kommission hat die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) genehmigt. Die Bundesregierung will Mitte September mit dem Programm starten.
BEW-Topf mit drei Milliarden Euro gefüllt
„Grüne Fernwärmenetze sind ein Schlüssel für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und entscheidend, um unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Vor allem in Städten und dicht besiedelten Gegenden sei der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme die beste Lösung, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen. Drei Milliarden Euro will der Bund bis 2026 für den Bau grüner Wärmenetze bereitstellen. Von der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) können Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke sowie eingetragene Vereine und Genossenschaften profitieren.
Was die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze vorsieht
- Die Bundesregierung fördert erstens Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme.
- Gefördert wird zweitens der Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit Abwärme oder erneuerbaren Energien gespeist werden.
- Auch für die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze gibt es Staatsgeld.
- Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur fördert die BEW mit 40 Prozent.
- Fördergegenstände sind unter anderem Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Biomasse, Großwärmepumpen, Solarthermie, Tiefengeothermie), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.
- Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen gibt es zusätzlich zehn Jahre lang eine Betriebskostenförderung.
- Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen – beispielsweise Biomassekessel, Rohrleitungen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmespeicher oder Wärmeübergabestationen – lässt sich zudem eine vereinfachte Investitionskostenförderung beantragen. Dafür braucht es keine Machbarkeitsstudie oder einen Transformationsplan.