Hackschnitzel: Es bleibt bei 7 % Umsatzsteuer
Das Bundesfinanzministerium hat die geplante Änderung der reduzierten Umsatzsteuer bei Holzhackschnitzeln zurückgenommen. Holzverbände begrüßen die Klarstellung.
Geplante Änderung der Umsatzsteuer hatte für Verunsicherung gesorgt
In einer Mitteilung vom 17. April 2025 hatte das Bundesfinanzministerium informiert, dass Holzhackschnitzel als Brennholz ab dem 1. Juni 2025 nur noch der ermäßigten Umsatzsteuer von sieben Prozent unterliegen, wenn sie unter die Zolltarifnummer 4401 fallen und eine bestimmte Art und Aufmachung bei der Abgabe und beim Verkauf vorweisen, einen im Voraus festgelegten „Trocknungsgrad“ – größer 25 Prozent – einhalten sowie zum Heizen öffentlicher oder privater Räumlichkeiten bestimmt seien. Die Regelung hat bei Lieferanten und Abnehmern für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Deshalb begrüßt Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des Fachverbands Holzenergie (FVH), die Rücknahme: „Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit und nicht im Monatstakt Neuregelungen von Steuersätzen mit knapp bemessenen Umsetzungsfristen.“
Es bleibt bei der alten Umsatzsteuer
Auch Julia Möbus, Geschäftsführerin der Deutschen Säge- und Holzindustrie (DeSH) zeigt sich erfreut, dass das Bundesfinanzministerium auf die Verbändekritik eingegangen ist. Vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus sei es wichtig, dass für die Unternehmen keine neuen zusätzlichen Hürden geschaffen werden. DeSH und FVH hatten grundsätzlich kritisiert, dass es innerhalb von nur zwei Jahren zu einer erneuten grundsätzlichen Änderung der Rechtslage kommt und besonders die Praxistauglichkeit des Feuchtegrads bemängelt, ebenso die Einschränkung auf die Verwendung zum Heizen von Räumlichkeiten. Mit der Rücknahme der geplanten Neuregelung gilt jetzt wieder grundsätzlich der Steuersatz von sieben Prozent für Holzhackschnitzel – es sei denn, es ergibt sich aus der Art der Aufmachung oder der Menge der Abgabe beim Verkauf, dass sie nicht zum Verbrennen bestimmt sind.