Nachweis-Pflicht für häusliche Feuerstätten beginnt

Freitag, 11. Januar 2013 | Autor: Joachim Berner

2013 wird für viele deutsche Kaminofenbesitzer ein besonderes Jahr: Sie müssen ihrem Schornsteinfeger den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Bundesimmissionsschutz-Verordnung erfüllt. Sollte die Typprüfung ihrer Zimmerfeuerung 1975 oder früher erfolgt sein, könnte es ernst werden. Denn solch alte Öfen halten vielfach nicht die Emissionsgrenzen für Feinstaub und Kohlenmonoxid ein. Deshalb droht ihnen ein Jahr später das Aus. Darauf weist der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) hin.

“Wenn ein Kaminofen schon 40 Jahre oder länger in Betrieb ist, sollte ohnehin über einen Austausch nachgedacht werden”, sagt HKI-Geschäftsführer Frank Kienle. Die Verbrennungstechnik habe in der Zwischenzeit große Fortschritte erzielt. Nicht nur das Emissionsverhalten, auch der Wirkungsgrad der Feuerstätten und somit ihr Brennstoffverbrauch hätten sich deutlich verbessert. “Wer also sein altes Heizgerät in den wohl verdienten Ruhestand schickt, hilft nicht nur dem Klima und der Umwelt. Er entlastet auch dauerhaft seine Haushaltskasse.”

Nach dem Jahr der Typprüfung richtet sich, bis wann die einzelnen Ofenmodelle die Kriterien der Verordnung erfüllen müssen. 2017 enden zum Beispiel die Fristen für Feuerungsanlagen der Jahrgänge bis 1984. Drei Jahre später folgen die Geräte mit Typprüfungen bis 1994, 2024 schließlich all jene Öfen, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind. Die neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung schreibt erstmals vor, dass Geräte, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung installiert waren, maximal 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen dürfen.

Dem Schornsteinfeger gegenüber den erforderlichen Nachweis zu erbringen ist nicht schwer. Der HKI hat gemeinsam mit den Herstellern eine Online-Datenbank aufgebaut. Dort lässt sich über eine Suchfunktion für jedes einzelne Modell leicht ermitteln, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Online-Datenbank: http://www.zert.hki-online.de/

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2 Kommentare

  1. [...] Über eine Suchmaske lässt sich leicht ermitteln, ob der jeweilige Ofen die vorgeschriebenen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid nicht [...]

  2. [...] Handwerker und andere Interessierte ist durch die Datenbank leicht festzustellen, welchen Emissions- und Wirkungsgrad-Anforderungen eine Feuerstätte genügt. Der HKI Industrieverband sogt als neutrale und kompetente Stelle für [...]

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