Alte Kaminöfen entsprechen oftmals nicht den gesetzlichen Anforderungen. Deshalb hält der HKI Industrieverbrand Haus-, Heiz- und Küchentechnik nichts vom Kauf gebrauchter Geräte.
Bescheinigung über Typprüfung kontrollieren
Gebrauchte Kaminöfen über Kleinanzeigen oder Online-Auktionshäuser zu kaufen, hört sich wie ein Schnäppchen an, kann aber Probleme mit sich bringen. So dürfen manche Heizgeräte nicht in Betrieb genommen werden oder müssen entsprechend kostspielig nachgerüstet werden. Denn während für Altgeräte, die bereits in Betrieb sind, noch bis 2024 Übergangsregelungen zum Bestandsschutz greifen, erlöschen diese beim Wechsel des Standorts. Darauf weist der HKI hin. Der Verband rät allen Interessenten, sich vor der Anschaffung einer gebrauchten Feuerstätte vom Vorbesitzer die Bescheinigung der Typprüfung vorlegen zu lassen. Außerdem können sie sich in der HKI-Feuerstätten-Datenbank unter www.ratgeber-ofen.de nachsehen, welche Kaminöfen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Informationsbroschüre klärt über Kaminöfen auf
“Wer sich für den Erwerb eines Kaminofens interessiert, sollte sich am besten für ein Neugerät entscheiden”, sagt HKI-Referent Daniel Jung, “Denn alle Neugeräte, die auf dem Markt sind, müssen die Grenzwerte verbindlich einhalten.” Das schone nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel. Um Interessenten vor dem Kauf umfassend über Kaminöfen zu informieren, haben der HKI und die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe die Informationsbroschüre “Heizen mit Holz – so geht’s richtig” herausgegeben. Sie dokumentiert wichtige Tipps zum richtigen Heizen mit Holz, erklärt gängige Typen von Feuerstätten und gibt allen, die eine moderne Feuerstätte anschaffen oder einen alten Ofen tauschen wollen, wichtige Entscheidungshilfen. Die Broschüre, ein zugehöriger Informationsfilm und weitere Informationen stehen auf der Seite www.richtigheizenmitholz.de zur Verfügung.