Die 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) gibt scharfe Grenzwerte für Kleinfeuerungen vor. Millionen von Kamin- und Kachelofeneinsätzen sowie Heizkaminen mit einer Typprüfung vor 1975 müssen stillgelegt werden. Doch erst 100.000 Bürgerinnen und Bürger haben ihre alte Zimmerfeuerstätte in diesem Winter ausgetauscht. Das hat eine brancheninterne Erhebung HKI Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik ergeben. Geschäftsführer Frank Kienle erklärt im Interview mit Pelletshome.com, woran es hakt.
Herr Kienle, alte Einzelraumfeuerstätten werden so gut wie nicht ausgetauscht. Woran liegt das?
Das liegt daran, dass einige Regelungen der 1. BImSchV hinsichtlich des Vollzugs in den Ländern unklar formuliert sind. Das Gesetz ist bundesweit verabschiedet, der Vollzug liegt aber bei den Ländern. Die Regeln zum Vollzug der 1. BImSchV sind teilweise noch unklar. Die Schornsteinfeger haben keine klare Handlungsanweisung zur Stilllegung der alten Feuerstätten an die Hand bekommen. Es ist nicht geregelt, wie und ob die Weitergabe der Informationen über die außer Betrieb zu nehmenden Geräte vom Schornsteinfeger an die Umweltbehörden zu erfolgen hat. Ein klarer Auftrag an die Schornsteinfeger, Maßnahmen einzuleiten, fehlt. Die Umweltbehörden erhalten daher auch keine Nachrichten, ob Geräte auszutauschen sind. Das ist aus unserer Sicht der Hauptgrund.
Gibt es weitere Gründe?
Dazu kommt, dass offene Kamine, die laut der 1. BImSchV gelegentlich betrieben werden dürfen, von der Austauschregelung ausgenommen sind. Eine Definition in der 1. BImSchV zu den offenen Kaminen ist nicht eindeutig, wodurch Probleme in der Praxis im Vollzug entstehen. Geräte, die nicht automatisch selbstschließend sind, werden teilweise als offene Kamine eingestuft, womit diese Geräte nicht von Austauschpflicht betroffen sind. Diese Einschätzung ist nicht sinnvoll und kann nicht im Sinne der 1. BImSchV sein. Die Geräte haben zwar zum Teil keine selbstschließenden Türen, waren aber eben dennoch für den geschlossenen Betrieb konzipiert.
Nochmal zurück zum Problem des Vollzugs. Schornsteinfeger dürften kaum erpicht sein, Geräte stillzulegen und damit ihre Kunden zu verärgern.
Diese Fälle wird es in Einzelfällen geben. Das wird aber sicherlich nicht auf jeden einzelnen Schornsteinfeger zutreffen. Solange kein klarer Auftrag der Vollzugsbehörden an die Schornsteinfeger ergeht, das Problem entsprechend zu handhaben, wird der Vollzug der 1. BImSchV nicht weiter vorangetrieben.
Wie ließe sich das ändern?
Wir sind im Moment dabei, die Umweltbehörden der Länder anzuschreiben mit dem Ziel, eine Änderung herbeizuführen.
Wie bewerten Sie die großzügigen Übergangsfristen der 1. BImSchV? Immerhin ist ein 1975 geprüftes Gerät, das jetzt ausgetauscht werden muss, 40 Jahre alt
Die Übergangsfristen sind der sozialen Verantwortung der Politik geschuldet. Umwelttechnisch sinnvoll sind sie natürlich nicht, aber die Geräte haben zum Teil eben auch einen gewissen sozialen Aspekt und den hat Politik an der Stelle nicht außer Acht lassen dürfen.
Wäre statt des Austauschs eines alten Geräts auch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter eine wirtschaftliche Lösung?
Nicht wirklich. En schlechtes Gerät lässt sich durch einen Filter nicht soweit verbessern, dass seine Emissionen gering sind. Sie müssen die Emissionen sozusagen am Schopfe packen. Eine Sekundärmaßnahme kommt eigentlich nur dann infrage, wenn Sie ein Einbaugerät nicht kostengünstig ersetzen können. Aber selbst bei Kachelöfen können Sie den Heizeinsatz durch einen neuen ersetzen, ohne dass große Eingriffe an der Gestaltung des Ofens erfolgen müssen.
Welche wichtigen Entwicklungen hat es gegeben, damit Holzöfen weniger Schadstoffe ausstoßen?
Die Feuerungen sind allesamt verbessert worden hinsichtlich der Verbrennungstechnik, insbesondere durch den Einbau oder die Optimierung von Sekundärluft.
Auch bei modernen Öfen kommt es auf die richtige Handhabe durch seine Besitzer an, um Emissionen zu senken. Wie gehen Sie damit um?
Wir haben uns diesem Thema verschrieben, weil wir sehr wohl wissen, dass eine Optimierung der Feuerung am Ende ins Leere läuft, wenn der Betreiber nicht vernünftig mit dem Gerät arbeitet. Wir haben deshalb gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe eine groß angelegte Kampagne gestartet, die Sie im Internet unter www.richtigheizenmitholz.de im Internet finden. Wir bieten Filme zum Thema sowie eine kostenlose Broschüre zum Herunterladen an. Sie wird auch von den Schornsteinfegern genutzt, um ihre Kunden aufzuklären.
Trotz der Fortschritte in der Feuerungstechnik nimmt Baden-Württemberg die Kaminöfen von seinem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz aus. Können Sie die Entscheidung nachvollziehen?
Die Hintergründe sind uns nach wie vor unklar. Man hat gewisse Bedenken gegen sogenannte Billiggeräte, die zwar eingebaut, am Ende aber nicht genutzt werden. Dabei könnten Nachweise für die Benutzung der Geräte selbstverständlich einfach eingefordert werden – sei es über das Holzlager oder Rechnungen zum Einkauf von Holz. Das ist alles machbar.
Was unternehmen Sie dagegen?
Wir führen in Baden-Württemberg aufklärende Gespräche, um den Politikern die Situation zu vermitteln.