Heizungstausch zu Pellets vollbracht
Die steigenden Energiekosten sprechen für einen Heizungstausch. Zudem bestehen derzeit gute Fördermöglichkeiten. Worauf die Lohnsteuerhilfe Bayern hinweist.
Heizungstausch ist nicht in allen Fällen gesetzlich gefordert, aber angeraten
Bestehende, funktionsfähige Gasheizungen müssen nicht erneuert werden. Für defekte, nicht reparable Öl- oder Gasheizungen gibt es lange Übergangsfristen. Nur in Neubaugebieten müssen seit 2024 Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab Mitte 2028 wird diese Regelung für alle neuen Heizungen verbindlich, so sieht es das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Zwar diskutiert die Bundesregierung eine Reform. So will die CDU eine größere Technologieoffenheit hineinschreiben. Ein Heizungstausch soll zwar weiterhin gefördert werden, aber mit niedrigeren Fördersätzen. Doch bis es soweit ist, dürfte es 2026 werden. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Fachexperten raten zu einer individuellen Heizungsberatung, bevor eine Entscheidung zum Heizungstausch getroffen wird. Die Bafa fördert die Kosten einer Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 50 Prozent. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 650 Euro. Nachweislich qualifizierte Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren können Sie auf der Online-Plattform Energieeffizienz-Expertenliste ausfindig machen. Beim Einbau einer neuen Gasheizung ist seit dem vergangenen Jahr eine fachkundige Beratung gesetzlich vorgeschrieben.
Wie der Staat derzeit den Heizungstausch fördert
Derzeit können Hauseigentümer und Vermieter durch den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme von einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten profitieren. Selbstnutzer können zusätzlich einen fünf-Prozent-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen oder einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasseheizungen beantragen. Dazu kommt ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine über 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird. Weitere 30 Prozent einkommensabhängige Förderung gibt es für Haushalte, deren zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Im besten Fall sind durch eine Kombination der Boni 70 Prozent Förderung möglich. Der Geldbetrag ist jedoch auf maximal 21.000 Euro gedeckelt, was bei einem Einfamilienhaus förderfähigen Kosten von 30.000 Euro gleichkommt. Der Antrag auf die Förderungen ist bei der KfW zu stellen.
Kredite oder Steuerermäßigungen lassen sich ebenfalls nutzen
Liegt eine KfW-Zusage für eine Förderung oder ein Bafa-Bescheid vor, kann als Ergänzung ein zinsgünstiger Kredit für zehn Jahre bis zu einer Summe von 120.000 Euro für den Heizungstausch und andere energieeffiziente Maßnahmen beantragt werden. Die Voraussetzungen sind ein selbstbewohntes Eigenheim und ein maximales Jahresbruttoeinkommen von bis zu 90.000 Euro. Manche Bundesländer und Kommunen bieten darüber hinaus noch eigene Förderprogramme von bis zu 2.000 Euro an. Alternativ zur KfW-Förderung kann eine Steuerermäßigung von 20 Prozent genutzt werden. Für Eigenheimnutzer, deren Haus älter als zehn Jahre alt ist, sind bis zu 40.000 Euro drin. Die Anschaffungskosten werden dabei auf drei Jahre verteilt. Vorausgesetzt wird eine Bescheinigung des Fachunternehmens. Die Kosten für eine Energieberatung sind zur Hälfte und sofort absetzbar.