Austauschfrist für Holzfeuerstätten: Worauf Sie achten müssen

Mittwoch, 31. Januar 2024 | Autor: Joachim Berner

Holzfeuerstätten prüfen Holzfeuerstätten prüfen Bis Ende März 2010 zugelassene Holzfeuerstätten wie Kachel- und Kaminöfen sowie Heizkamine dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden – wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der zweiten Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen.

HKI: “Es besteht keine Filterpflicht für Holzfeuerstätten ab 2025″

Von der Austauschpflicht betroffen sind sind alle Holzfeuerstätten mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Auf diesen Sachverhalt weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hin. Zudem betont er, dass der Einbau eines Feinstaubfilters weder jetzt noch ab dem Jahr 2025 vorgeschrieben ist. Folgendes gilt: Wurde die Feuerstätte nach dem 21. März 2010 installiert, also bereits ausgetauscht oder neu angeschafft, muss nicht gehandelt werden. Diese Holzfeuerstätten können nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung auch in Zukunft uneingeschränkt betrieben werden. Wurde der Kaminofen davor angeschafft, lässt sich anhand der HKI-Datenbank herausfinden, ob das Gerät die hohen Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) bereits erfüllt. Denn dann ist es von der Sanierungspflicht ausgenommen. Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht gewerblich genutzte Küchenherde in Privathaushalten, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen. Alle anderen veralteten Holzfeuerstätten müssen bis Ende des Jahres modernisiert, das heißt ausgetauscht oder mit Staubminderungsmaßnahmen wie Filter oder Staubabscheider nachgerüstet werden.

Schornsteinfeger:innen kontrollieren

Nach Ablauf der Frist kontrollieren die Schornsteinfeger:innen bei ihrer regelmäßigen Feuerstättenschau die Umsetzung. Sie sind verpflichtet, bei einem Verstoß den Ofen stillzulegen beziehungsweise die zuständige Behörde zu informieren. Der HKI rät zu einer rechtzeitigen Modernisierung, da der Stichtag mitten im Winter 2024 liegt. Laut Statistik des Schornsteinfegerhandwerks ist jedes vierte Altgerät von dieser vorerst letzten Austauschwelle betroffen. Dementsprechend hoch sei die Nachfrage nach Neugeräten und deren Montage. Da die Holzfeuerung in der warmen Jahreszeit nicht genutzt wird, ist im Frühjahr/Sommer der optimale Zeitpunkt, sich mit dem örtlichen Kachelofenbauer oder Ofenstudio in Verbindung zu setzen und die anstehende Modernisierung zu planen. Mitunter ist es sinnvoll, eine neue Feuerstätte mit modernster Technik, wie elektronischer Abbrandsteuerung, Katalysator und Staubabscheider anzuschaffen, da insbesondere stadtnahe Kommunen für neu installierte Kamin- und Kachelöfen besondere Anforderungen stellen, die über die bundesweite Vorgabe der BImSchV hinausgehen.

Bewerten Sie diesen Beitrag

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 5.0/5 (1 vote cast)
5.051
Schlagworte: , , , , ,

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre persönlichen Daten

Ihr Kommentar

Sie haben News für die Pellets-Branche?

Senden Sie diese an news@pelletshome.com

Newsletter
Bleiben Sie immer up to date. jetzt Newsletter abon­nie­ren

schnell und einfach den richtigen Pelletofen finden!

zum Produktfinder

zur Navigation Sprache wählen: Home | Sitemap | Italiano

Hauptmenü:

Diese Seite verwendet Cookies, die für eine uneingeschränkte Nutzung der Website nötig sind. Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Website finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Dort kann auch der Verwendung von Cookies widersagt werden.
Akzeptieren