Heizkamine
Austauschfrist für Holzfeuerstätten: Worauf Sie achten müssen
Mittwoch, 31. Januar 2024 | Autor: Joachim Berner
Bis Ende März 2010 zugelassene Holzfeuerstätten wie Kachel- und Kaminöfen sowie Heizkamine dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden – wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der zweiten Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen. (mehr…)