Heizkamine

Austauschfrist für Holzfeuerstätten: Worauf Sie achten müssen

Mittwoch, 31. Januar 2024 | Autor: Joachim Berner

Bis Ende März 2010 zugelassene Holzfeuerstätten wie Kachel- und Kaminöfen sowie Heizkamine dürfen nur noch bis Ende des Jahres betrieben werden – wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der zweiten Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen. (mehr…)

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