Tirol unterstützt seit diesem Jahr den Austausch alter Raumheizgeräte mit einer Sonderförderung. Wer einen mindestens zehn Jahre alten Ofen gegen ein neues Gerät tauscht, bekommt einen Zuschuss von 1.500 Euro. Voraussetzung: Das neue Raumheizgerät für biogene Brennstoffe muss mit einer automatischen Verbrennungsluftregelung ausgestattet sein.
Sonderförderung an Emissionswerte geknüpft
Außerdem muss es bestimmte technische Voraussetzungen mitbringen. Die Raumheizgeräte müssen bei Nennlast laut Typprüfung folgende Grenzwerte einhalten:
Emmissionsgrenzwerte in mg/MJ CO NOx organ. Verb. Staub Wirkungsgrad in %
- Pellets 120 100 6 20 85
- feste biogene Brennstoffe 700 120 50 30 80
- Kachelofen 85
Der Nachweis für den Wirkungsgrad ortsfest gesetzter Grund- oder Speicherofen ist über die Kachelofenrichtlinie zu erbringen.
Sonderförderung endet 2016
Das Gesamtfördervolumen ist limitiert. Eine Förderung wird laut Bundesland Tirol nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden. Die Sonderförderung gibt es einkommensunabhängig. Die Förderungsabwicklung erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die Wohnhaussanierungsrichtlinie in der jeweils geltenden Fassung und unabhängig vom Gebäudealter. Das Programm ist bis Ende 2016 befristet. Das Antragsformular finden Sie unter https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads/ant_sond-ws.pdf