Das ändert sich 2025 für Holzpellets-Feuerungen

Dienstag, 07. Januar 2025 | Autor: Joachim Berner

Was sich für Holzpellets-Feuerungen ändert Was sich für Holzpellets-Feuerungen ändert Wer im eigenen Zuhause in Sachen Holzpellets-Feuerungen vorbereitet ins neue Jahr starten will, sollte einige Änderungen kennen. Darauf weist das Deutsche Pelletinstitut hin.

Holzpellets-Feuerungen: Austauschpflicht alter Kaminöfen

Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, müssen ab dem 1. Januar 2025 strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid erfüllen. Die erlaubten Werte liegen bei maximal 150 Milligramm Staub und 4.000 Milligram Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Informationen zu Ihrer Feuerstätte sowie zu deren Emissionswerten finden Sie in der Regel im Feuerstättenbescheid. Alternativ können Sie über die Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik gezielt nach Ihrem Modell suchen und weitere Details recherchieren. Für betroffene Feuerstätten gibt es zwei Optionen: Entweder rüsten Sie Ihre Anlage zum Beispiel mit einem Staubabscheider nach, um die Anforderungen zu erfüllen, oder Sie nehmen sie außer Betrieb. Bei der Nachrüstung können Sie zwischen aktiven und passiven Filtern wählen. Soll die alte Anlage ausgetauscht werden, bieten sich moderne Pelletskaminöfen als effiziente Alternative an. Sie heizen sauber und komfortabel.

Jetzt Heizungstausch angehen und Förderung sichern

Nach dem Ampel-Aus wird es bis zur Regierungsbildung nach den Neuwahlen keinen beschlossenen Bundeshaushalt mehr geben. Daher kursieren viele Gerüchte über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und deren Zukunft. Dabei gilt: Bewilligte Förderanträge werden in jedem Fall ausgezahlt. Wer in diesem Jahr Sanierungen plant, sollte diese zwar zügig, aber nicht übereilt angehen. „Eine sorgfältige Planung ist entscheidend, denn unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden abgelehnt, und schlecht durchdachte Maßnahmen entfalten oft nicht die gewünschte Wirkung“, rät Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Pelletinstituts (DEPI). Wer sich fachkundig beraten lassen möchte, sollte eine Energieberaterin oder einen Energieberater oder einen zum Pelletfachbetrieb geschulten Heizungsbetrieb zu Rate ziehen. Einen Pelletfachbetrieb in Ihrer Nähe finden Sie unter www.pelletfachbetrieb.de.

CO2-Zuschlag steigt – Pelletheizungen ausgenommen

Wer mit Öl oder Gas heizt, muss mit höheren Kosten rechnen. Der CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne steigt in diesem Jahr auf 55 Euro. Für Mietende und Eigenheimbesitzende bedeutet das zusätzliche Kosten von mehr als 100 Euro im Jahr. Der CO2-Zuschlag wird allerdings nicht fällig für Holzenergie.

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