Was sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ändert

Mittwoch, 22. Juli 2026 | Autor: Joachim Berner

Zu Gebäudemodernisierungsgesetz beraten Zu Gebäudemodernisierungsgesetz beraten Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es ersetzt das bisher gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Gebäudemodernisierungsgesetz: Bio-Treppe statt 65-%-Regel

Eine wesentliche Änderung betrifft den Einbau neuer Heizungsanlagen. Die bisher geltende Pflicht, einen Nutzungsanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien nachzuweisen, wurde aufgehoben. Nach wie vor enthält das Gesetz einen Katalog zulässiger Heizsysteme, die beim Neubau oder beim Austausch einer Heizungsanlage eingesetzt werden können, darunter auch Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen. Für diese Heizsysteme gelten allerdings neue Fristen und Pflichtanteile ab dem Jahr 2029. Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Brennstoffe steigt stufenweise an:

  • 2029: 10 Prozent
  • 2030: 15 Prozent
  • 2035: 30 Prozent
  • 2040: 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent

Mehr Möglichkeiten, aber auch mehr Regeln

Das neue Gesetz enthält zahlreiche Ausnahmen, Sonderregelungen und alternative Erfüllungsmöglichkeiten. So können die geforderten Anteile abhängig von Gebäude und Heizungsanlage ganz oder teilweise auch durch Wärmepumpen- oder Biomasse-Hybridanlagen sowie durch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung erfüllt werden. Es gibt damit zusätzliche Optionen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Beratungspflicht gestrichen

Eine verpflichtende Beratung vor dem Einbau fossiler Heizungsanlagen wurde im GModG gestrichen. Auch die bisherige technische Bewertung der Heizungsanlage bei der Abnahme durch die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger wurde in wesentlichen Bereichen deutlich reduziert. Insgesamt verlagert der Gesetzgeber mehr Verantwortung auf Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen und Brennstofflieferanten. Gerade hierin liegt nach Meinung des Schornsteinfegerhandwerks auch die größte Herausforderung des neuen Gesetzes.

Ohne Beratung drohen Fehler und Mehrkosten

Ebenso besteht für Hausbesitzerinnen und -besitzer die Gefahr einer „Vollzugsfalle“. Das Gesetz enthält zahlreiche Ausnahmeregelungen, Übergangsvorschriften und Nachweispflichten, die bereits bei der Planung einer neuen Heizungsanlage berücksichtigt werden müssen. Werden Fristen versäumt oder erforderliche Nachweise nicht rechtzeitig geführt, drohen Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks rät dazu, sich vor einer geplanten Sanierungsmaßnahme beraten zu lassen, um teure Fehlplanungen zu vermeiden.

 

Bewerten Sie diesen Beitrag

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 5.0/5 (1 vote cast)
5.051
Schlagworte: , , , ,

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre persönlichen Daten

Ihr Kommentar

Sie haben News für die Pellets-Branche?

Senden Sie diese an news@pelletshome.com

Newsletter
Bleiben Sie immer up to date. jetzt Newsletter abon­nie­ren

schnell und einfach den richtigen Pelletofen finden!

zum Produktfinder

zur Navigation Sprache wählen: Home | Sitemap | Italiano

Hauptmenü:

Diese Seite verwendet Cookies, die für eine uneingeschränkte Nutzung der Website nötig sind. Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Website finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Dort kann auch der Verwendung von Cookies widersagt werden.
Akzeptieren