Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, mit der unter anderem der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben soll.
Auch die EU soll ihre Vorschriften für den Klimaschutz in Gebäuden abmildern
In namentlicher Abstimmung votierten 322 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – sowie weiterer Vorschriften für den Energiemarkt. 272 Parlamentarier stimmten dagegen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte den Ursprungsentwurf im parlamentarischen Verfahren noch geändert. Zudem verabschiedete der Bundestag eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene für eine „grundlegende Vereinfachung“ der EU-Gebäuderichtlinie einzusetzen.
Deutsche Umwelthilfe bereitet Verfassungsbeschwerde vor
Für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt, hat die Deutsche Umwelthilfe angekündigt, dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen. Das Gesetz widerspricht aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) den gesetzlichen Klimazielen. „Kurz nach einer historischen Hitzewelle mit tausenden Toten beschließt die Bundesregierung ein Gesetz, das fossile Heizungen künstlich am Leben erhält und die Klimakrise weiter anfacht. Das ist ein Einknicken vor der Gas- und Öllobby“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.