Wer ab 2018 einen Zuschuss für seine Ökoheizung bekommen will, muss künftig den BAFA-Antrag vor dem Installationsbeginn einreichen. Auf die Änderung weist das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hin.
Zuerst BAFA-Antrag einreichen, dann installieren
Das BAFA unterstützt den Einbau von Biomasse- und Solarthermieanlage sowie von Wärmepumpe mit einem Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Wer den Zuschuss bekommen will, muss den BAFA-Antrag einreichen, bevor er einen Installateur beauftragt. “Anderenfalls muss eine Ablehnung erfolgen”, schreibt das Bundesamt in einer Presseinformation. Unter der Formulierung “Umsetzung der Maßnahme” sei der Vertragsschluss mit einem Installateur, dessen Beauftragung oder bereits der Abschluss eines Contractingvertrages zu verstehen. Somit dürfen künftig vertragliche Vereinbarungen erst getroffen werden, wenn der BAFA-Antrag gestellt ist, das heißt, wenn er beim Bundesamt eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Eine Übergangsfrist gilt für Inbetriebnahmen bis Ende 2017
Mit der Neuregelung streicht das Bundesamt die bisherige Möglichkeit, den BAFA-Antrag erst nach Durchführung der Maßnahme stellen zu können. Es gewährt jedoch eine Übergangsfrist für Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihre Heizung bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb nehmen. Als Grund für die Verfahrensänderung gibt das BAFA an, damit die Förderverfahren des MAP zu vereinheitlichen und die Umsetzung der neuen Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien des Bundeswirtschaftsministeriums vorzubereiten. Die bisherigen technischen Anforderungen an förderfähige Anlagen bestehen unverändert fort. Im vergangenen Jahr hatte der Bund die MAP-Förderzuschüsse erhöht. So steigerte sich die Basisförderung für eine Biomasseanlage von 36 auf 80 Euro pro Kilowatt Kesselleistung und die Mindestförderung um 600 Euro.