Martin Bentele zu MAP-Zahlen
Bei der Förderstatistik für das Marktanreizprogramm (MAP) handelt es sich noch nicht um eingebaute Anlage. Darauf weist der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) hin.
Aus MAP-Statistik lässt sich nicht auf Marktwachstum schließen
Da seit diesem Jahr ein MAP-Förderantrag schon vor der Auftragsvergabe gestellt werden muss – und nicht wie bislang nach Inbetriebnahme – lässt sich die monatliche BAFA-Statistik momentan nicht als Datengrundlage für tatsächlich eingebaute Feuerungen hernehmen. “Gegenüber dem Vorjahr ist bisher keine Zunahme beim Einbau von Pellet- und Holzfeuerungen festzustellen”, sagt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. In der deutlichen Zunahme an MAP-Förderanträgen für Holzfeuerungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesem Jahr kann er deshalb erst dann ein erfreuliches Signal erkennen, wenn sie sich in einem tatsächlichen Marktwachstum niederschlägt. Dies sei aber bislang nicht der Fall. Die monatlich vom BAFA veröffentlichten Zahlen enthalten neben den Vorab-Anträgen nach dem neuen Online-Verfahren auch Anträge für im Jahr 2017 installierte Anlagen, da für sie noch bis September eine Übergangsfrist gilt. “Leider unterscheidet das BAFA nicht nach Neu- und Altfällen”, erklärt Bentele.
BDH-Zahlen weisen auf Marktrückgang bei Pelletsheizungen
Die monatliche Erhebung des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie zu den realen Heizungsverkäufen verzeichnet laut Bentele bei Pelletsanlagen bis Mai 2018 sogar einen zweistelligen Rückgang gegenüber dem Vorjahr. “Die im DEPV organisierten Hersteller arbeiten natürlich mit Hochdruck daran, dass aus den Vorab-Anträgen schnell eingebaute Kessel und Öfen werden”, berichtet Bentele. Verunsicherung beim Kunden, wann genau er den Auftrag erteilen darf, um die mehrere Tausend Euro betragende MAP-Förderung zu bekommen, sowie die hohe Auslastung im SHK-Handwerk bremse die Wärmewende momentan leider. Laut BAFA darf der Heizungs-/Ofenbauer sofort nach Erhalt der Eingangsbestätigung beauftragt werden. Keinesfalls muss man bis zur Zustellung des Förderbescheides warten.