Grün-zu-Grün-Förderungnutzen
Wer seine in die Jahre gekommene Pelletsheizung durch ein neues, effizienteres Modell ersetzen will, kann dafür noch bis zum Jahreswechsel die volle staatliche Grün-zu-Grün-Förderung nutzen.
Was sich bei der Grün-zu-Grün-Förderung ändert
Die sogenannte Grün-zu-Grün-Förderung – also der Zuschuss beim Austausch einer bestehenden Holzheizung durch eine neue – wird bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2027 deutlich eingeschränkt. Für Anlagen, die ab dem Jahr 2008 eingebaut wurden, entfällt die Förderung beim Austausch dann vollständig. Bei noch älteren Bestandsanlagen wird sie spürbar reduziert. Das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) rät daher allen, die eine Modernisierung ihrer Pelletheizung planen, den Förderantrag jetzt noch zu stellen.
Wichtig zu wissen: Antrag jetzt stellen
Wer den Förderantrag rechtzeitig stellt, sichert sich die geltenden Konditionen – muss die neue Heizung aber nicht sofort einbauen lassen. Ist der Antrag von der KfW bewilligt, bleiben 36 Monate Zeit, um die Maßnahme mit einem Fachbetrieb zu planen und umzusetzen. So lassen sich die weiteren Schritte in aller Ruhe angehen, ohne dass die zugesagte Förderung verfällt. Möglich sind Fördersätze von bis zu 70 Prozent, bei einem niedrigen Haushaltseinkommen bis zu 80 Prozent. Bei derzeit maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten ergeben sich bis zu 22.400 Euro Zuschuss.
Die Förderung im Überblick
Aktuell erhalten Eigentümer durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg von einem fossilen Wärmeerzeuger auf eine Pelletheizung einen Grundzuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro können zusätzlich einen Einkommens-Bonus von 10 bis 40 Prozent beantragen. Wer eine alte Öl-, Nachtspeicher- oder Kohleheizung – oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung – ersetzt, erhält zusätzlich einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozent. Auch dieser Bonus sinkt ab Februar 2027 schrittweise halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte und entfällt ab August 2028 vollständig. Die maximal förderfähigen Kosten sind bei 28.000 Euro für ein Einfamilienhaus gedeckelt – auch dieser Betrag sinkt ab Februar 2027.
Einen kompakten Überblick über alle geltenden Fördersätze und Bedingungen bietet der DEPI-Flyer „Mehr Karma. Mehr Cash.”, der unter depi.de/foerderprogramme kostenlos zum Download bereitsteht.