BEG: Wie der Heizungstausch ab 21. Juli gefördert werden

Mittwoch, 15. Juli 2026 | Autor: Joachim Berner

BEG ändert sich BEG ändert sich Die Bundesregierung hat die Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert. Die Details teilt die verbraucherorientierte Plattform „Intelligent heizen“ mit.

BEG bezuschusst weiterhin

Die neuen Förderbedingungen für Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelten ab 21. Juli 2026. Bereits bewilligte Anträge bleiben unverändert. Eigentümer, die eine Bestätigung für ihren Antrag besitzen, können diesen noch bis zum 20. Juli zu den bisherigen Konditionen einreichen. Eigentümer, die ihre Heizung modernisieren wollen, können auch weiterhin von einer staatlichen Förderung profitieren. Alle bisher geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig. Zudem bleibt die Grundförderung von 30 Prozent in Bestandsgebäuden erhalten. Weitere Förderbausteine werden angepasst.

Der Einkommensbonus wird aktualisiert

Der einkommensabhängige Bonus für selbstnutzende Eigentümer wird neu gestaffelt: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig einen Bonus von 40 Prozent (bisher 30 Prozent). Für Einkommen bis 40.000 Euro bleibt ein Bonus von 30 Prozent bestehen. Erstmals wird außerdem ein Bonus von 10 Prozent für Einkommen bis 50.000 Euro eingeführt. Neu ist eine Regelung für Familien: Wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, wird das für die Förderung relevante Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch kann der Haushalt in eine höhere Förderstufe fallen. Zusätzlich erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 50.001 und 60.000 Euro einen Bonus von zehn Prozent.

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird gesenkt

Selbstnutzende Eigentümer können weiterhin einen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten, zum Beispiel für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen. Die Prämie sinkt jedoch erstmals ab dem 21. Juli von bislang 20 auf 16 Prozent und wird schrittweise reduziert, bis sie ab dem 1. August 2028 vollständig wegfällt.

Neue Obergrenzen für Fördersatz und Investitionskosten eingeführt

Der gesamte Fördersatz wird gedeckelt: Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro mit Kind erhalten maximal 80 Prozent Förderung. Alle anderen Antragsberechtigten werden mit bis zu 70 Prozent Fördergeldern unterstützt. Gleichzeitig wird die Obergrenze der förderfähigen Investitionskosten ab dem 1. Februar 2027 gesenkt. Für die erste Wohneinheit können 28.000 Euro berücksichtigt werden (vorher: 30.000 Euro). Danach werden die Kosten halbjährlich um 750 Euro gekürzt, bis sie ab dem 1. August 2028 bei 25.000 Euro liegen.

Der Effizienzbonus wird gestrichen – auch der Emissionsminderungszuschlag

Der Wärmepumpen-Effizienzbonus von fünf Prozent sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen in Höhe von 2.500 Euro werden komplett gestrichen.

Ein neuer Bonus für Wärmepumpen soll ab 2027 eingeführt werden

Für das Jahr 2027 sind weitere Änderungen geplant, darunter ein neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen. Die Prämie soll im ersten Quartal 2027 eingeführt werden und 15 Prozent für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung betragen. Gleichzeitig soll die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Produktion auf 15 Prozent sinken.

Bewerten Sie diesen Beitrag

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 5.0/5 (3 votes cast)
5.053
Schlagworte: , , ,

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre persönlichen Daten

Ihr Kommentar

Sie haben News für die Pellets-Branche?

Senden Sie diese an news@pelletshome.com

Newsletter
Bleiben Sie immer up to date. jetzt Newsletter abon­nie­ren

schnell und einfach den richtigen Pelletofen finden!

zum Produktfinder

zur Navigation Sprache wählen: Home | Sitemap | Italiano

Hauptmenü:

Diese Seite verwendet Cookies, die für eine uneingeschränkte Nutzung der Website nötig sind. Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Website finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Dort kann auch der Verwendung von Cookies widersagt werden.
Akzeptieren