BEG: KfW öffnet Heizungsförderung für weitere Antragsberechtigte

Dienstag, 03. September 2024 | Autor: Joachim Berner

KfW ist für BEG-Förderung zuständig KfW ist für BEG-Förderung zuständig Seit 27. August 2024 können auch Vermietende und Unternehmen einen KfW-Antrag für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stellen. Kommunen müssen noch warten.

BEG-Zuschüsse betragen bis zu 70 Prozent

So langsam geht es voran und immer mehr Zielgruppen können einen Antrag auf Heizungsförderung bei der KfW stellen. Bislang war das bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Eigentümer:innen selbst genutzter bestehender Einfamilienhäuser, eines bestehenden ungeteilten Mehrfamilienhauses und Wohnungseigentümergemeinschaften möglich. Ab 27. August können nun auch Eigentümer:innen von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften von den Zuschüssen profitieren. Die BEG-Zuschüsse betragen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Außerdem gibt es einen Ergänzungskredit von bis 120.000 Euro je Wohneinheit.

Unternehmen können schon beantragen, Kommunen noch nicht

Ebenso können Unternehmen ab dem 27. August 2024 einen Förderantrag für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung einreichen. Der Ergänzungskredit beläuft sich auf bis zu fünf Millionen Euro je Vorhaben. Der Zuschuss kann bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Auf die BEG-Förderung warten müssen noch Kommunen. Sie werden voraussichtlich erst ab Ende November 2024 dran sein.

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