Das Bundeswirtschaftsministerium will Fristen im noch geltenden Gebäudeenergiegesetz verlängern und damit die ab Juli greifende 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien aussetzen.
65-Prozent-Vorgabe – zurück auf Null
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat angekündigt, bestehende Fristen des noch gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verlängern. Damit will es verhindern, dass die ab Anfang Juli in Städten über 100.000 Einwohner beim Einbau neuer Heizungen gültige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energie nicht gilt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie warnt vor einem gefährlichen Stillstand in der Wärmewende. „An dieser Fristverlängerung zeigt sich das größte Problem der aktuellen Energiepolitik: der Stillstand. Das GEG soll durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst werden, zu diesem liegen aber bislang nur Eckpunkte vor“, kritisiert Hauptgeschäftsführerin Christine Falken-Großer vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).
Erneuerbare Energien sind kapitalintensiv, fossile Energien dagegen teuer
Investitionsentscheidungen in Heiztechnologien sind langfristig und kapitalintensiv. Sie erfordern Falken-Großer zufolge Planungssicherheit statt kurzfristiger Anpassungen politischer Vorgaben. Der BEE habe daher schon bei der Vorstellung der Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Februar darauf hingewiesen, dass Branche, Bürger und Kommunen dringend Klarheit über die Ausgestaltung des Gesetzes bräuchten. Dass nun durch Fristverschiebungen ein wichtiger Schub für die Wärmewende im Gebäudesektor verhindert werde, weil das weniger ambitionierte Nachfolgegesetz noch nicht einmal als Referentenentwurf vorliege, schaffe neue Unsicherheiten in Zeiten ohnehin steigender fossiler Energiekosten.