Allianz Freie Wärme: Heizung jetzt modernisieren statt auf kommunale Wärmeplanung warten

Montag, 01. September 2025 | Autor: Joachim Berner

Allianz Freie Wärme informiert Allianz Freie Wärme informiert Die Allianz Freie Wärme stellt fest, dass viele Hausbesitzer derzeit mit der Heizungsmodernisierung zögern und auf das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung warten. Doch das ihrer Meinung nach nicht notwendig.

Allianz Freie Wärme animiert zum sofortigen Heizungstausch

Die Allianz Freie Wärme verweist auf hohe staatliche Zuschüsse, die je nach Gebäudesituation bis zu 70 Prozent der Investitionskosten abdecken können, sowie auf eine große Auswahl effizienter und klimafreundlicher Heiztechnologien. Während die kommunale Wärmeplanung nur eine unverbindliche Orientierung biete und der Neu- und Ausbau zentraler Wärmenetze vielerorts noch Jahre dauern könne, würden Eigentümer, die jetzt handeln, unmittelbar von geringeren Energiekosten profitieren und einen Beitrag zur Reduktion der CO₂-Emissionen leisten. “Aus der kommunalen Wärmeplanung ergeben sich keine unmittelbaren Pflichten. Idealerweise sollten Eigentümer die aktuell hohen Fördermittel und kurzen Wartezeiten beim Handwerk nutzen, um ihre Heizung zu modernisieren“, erklärt Andreas Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima.

Große Vielfalt an Heizungstechnologien steht zur Wahl

“Entscheidend für viele Verbraucher ist die Frage, ob alte Anlagen weiterbetrieben werden dürfen”, sagt Müller und stellt klar: „Es gibt keine generelle Austauschpflicht. Defekte Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterhin repariert werden.“ Wer auf eine neue Anlage setze, habe die Wahl zwischen zahlreichen Technologien, die den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Dazu gehörten elektrisch betriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombination mit einem Öl- oder Gasbrennwertkessel, Öl-/Gasheizungen mit Bio-Methan, biogenem Flüssiggas, erneuerbaren Flüssigbrennstoffen und Solarthermie. Moderne Kamin- und Kachelöfen sind ebenso zulässig.

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