Verteilnetzbetreiber dürfen Wärmepumpen abregeln
Verteilnetzbetreiber können bei steuerbaren Wärmepumpen seit diesem Jahr den Stromverbrauch einschränken, damit es nicht zu Engpässen in der Stromversorgung kommt.
Verteilnetzbetreiber dürfen Wärmepumpen nicht vollständig abschalten
In deutschen Haushalten werden immer mehr Wärmepumpen eingebaut. Hinzu kommen etliche Elektroautos. Das könnte die Belastung der Stromnetze vor Ort an manchen Tagen im Jahr über Gebühr belasten. Aus diesem Grund dürfen Verteilnetzbetreiber seit Januar 2024 den Strombezug bei neuen, steuerbaren Wärmepumpen und Ladesäulen in zwingenden Ausnahmen zeitweise drosseln. Mit den Eingriffen sollen Engpässe im Verteilnetz minimiert werden. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Eine vollständige Abschaltung der Geräte ist nicht erlaubt, jedoch eine temporäre Reduzierung der elektrischen Anschlussleistung auf bis zu 4,2 Kilowatt. “Die Grundversorgung von Wärmepumpen und Ladesäulen bleibt so sichergestellt”, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Im Gegenzug für die mögliche Leistungsreduzierung erhalten die Betreiber eine Entschädigung. Und die Netzbetreiber dürfen den Anschluss der Anlagen nicht mehr verweigern.
Energiewirtschaftsgesetz regelt Eingriffe
Als Grund für das Engpassmanagement nennt Hettler, dass die Niederspannungsnetze in Deutschland derzeit nicht für Millionen zusätzliche Wärmepumpen und E-Autos gerüstet sind. Der Bestand an Wärmepumpen soll nach dem Willen der Bundesregierung von derzeit rund 1,9 Millionen auf sechs Millionen im Jahr 2030 wachsen. Auch die Zahl der E-Autos soll bis Ende des Jahrzehnts steigen: von aktuell rund 2,4 auf 15 Millionen. Damit Autos wie Wärmepumpen problemlos geladen werden können, müssen die Verteilnetzbetreiber in den nächsten Jahren die Stromnetze auf den letzten Kilometern zu den Wohnhäusern massiv ausbauen. Da dies noch nicht so weit ist, sind zeitlich befristete Eingriffe in Ausnahmefällen seit Jahresbeginn erlaubt. Festgelegt ist dies im Paragraf 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes. Mit der Maßnahme sollen Stromausfälle aufgrund von Überlastungen örtlicher Leitungen vermieden werden.
Merken werden die Bewohnerinnen und Bewohner praktisch nichts
Insbesondere bei Wärmepumpen werden sich die Eingriffe nicht bemerkbar machen: “Die maximale elektrische Anschlussleistung einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern liegt je nach energetischem Standard bei bis zu zehn Kilowatt. Reduziert sich die Leistung für zwei Stunden auf 4,2 Kilowatt, ändert sich dadurch an den allermeisten Tagen im Jahr nichts an der Raumtemperatur im Haus”, erklärt Hettler. Und auch an besonders kalten Tagen, sei der mögliche Drosselungszeitraum viel zu kurz, um ein Haus auskühlen zu lassen.