Gebäudeenergiegesetz
Das geplante Gebäudeenergiegesetz darf die heute schon bestehenden energetischen Anforderungen nicht aufweichen, warnt ein Verbändebündnis.
Verbände schreiben zu Gebäudeenergiegesetz an Minister
In einem gemeinsamen Brief zum Gebäudeenergiegesetz an die zuständigen Bundesminister Peter Altmaier und Horst Seehofer fordern die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) und der Naturschutzbund (NABU) mindestens an dem derzeitigen energetischen Anforderungsniveau für den Wohnungsneubau festzuhalten. Vorschläge und Forderungen aus der Wohnungswirtschaft nach so genannten Öffnungsklauseln, nach einer Umstellung von Anforderungsgrößen, Quartiersbilanzierungen und anderen Flexibilisierungsoptionen, die zu einem Zurückfallen hinter bestehende Energieeffizienzstandards führen, lehnen die Verbände als kontraproduktiv ab.
Verbände fordern mindestens Effizienzhaus 55-Standard im Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz soll die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführen. Vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung müsste laut den Verbänden in der Baupraxis mindestens der Effizienzhaus 55-Standard oder besser erreicht werden. Da jedoch im Koalitionsvertrag vereinbart ist, an den aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau festzuhalten, dürfe die Politik keinesfalls eine Reduzierung dieses Anforderungsniveaus durch die Hintertür zulassen. Die Energieeffizienz von Gebäuden darf nicht zur Nebenrolle degradiert werden, das im Koalitionsvertrag ausdrücklich genannte Efficiency First-Prinzip nicht über so genannte Öffnungsklauseln unterlaufen werden.