Die neue Richtlinie VDI 3670 soll helfen, die Feinstaubbelastung von Holzfeuerungen zu senken. Sie beschreibt den Stand der Technik von nachgeschalteten Staubminderungseinrichtungen für feste und flüssige Partikel aus kleinen Festbrennstofffeuerungsanlagen.
Welche Anlagen die VDI-Richtlinie betrifft
Die Richtlinie unterscheidet folgende Feuerungsarten: Einzelraumfeuerung aller gemäß der Bundesimmissionsschutzverordnung zulässigen Leistungsbereiche, die Festbrennstoffe einsetzen. Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von vier 50 Kilowatt, die Holz oder Kohle als Brennstoff einsetzen. Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich zwischen 50 und 500 Kilowatt, die Holz oder Kohle als Brennstoff einsetzen. Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von vier bis 500 Kilowatt, die Agrarbrennstoffe der Nr. 8 und Nr. 13 nach der Bundesimmissionsschutzverordnung einsetzen. Für Einzelraumfeuerungen, die Festbrennstoffe einsetzen, legt die Richtlinie fest, welche Wirksamkeit als der Stand der Technik von Abscheidern für diesen Typ von Anlage anzusehen ist.
Die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN gibt die VDI 3670 “Abgasreinigung – Nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für kleine und mittlere Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe” heraus. Sie ist im Beuth Verlag erschienen und kostet 60,20 Euro. Einsprüche sind bis zum 30. April 2015 unter www.vdi.de/einspruchsportal möglich.