Postkarte erklärt EWG in Baden-Württemberg

Freitag, 20. Januar 2012 | Autor: Joachim Berner

Im Südwesten Deutschlands müssen sich Hausbesitzer an das Erneuerbare-Wärme Gesetz halten, wenn sie eine Heizung austauschen wollen. Was das für sie genau bedeutet, erklärt jetzt eine Postkarte des baden-württembergischen Landesprogramms Zukunft Altbau. Sie beschreibt kurz und knapp, wie hoch der Mindestanteil erneuerbarer Wärme nach einer Heizungserneuerung sein soll, welche Varianten zur Nutzung erneuerbarer Energien das Gesetz zulässt und welche Alternativen zur Verfügung stehen.

Das Erneuerbare-Wärme Gesetz sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Alternativ könnten die Hausbesitzer auf eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz setzen. Ab Mitte 2012 plant die Landesregierung eine Novelle des seit Januar 2010 auch für Altbauten geltenden Gesetzes. Im Gespräch ist ein erneuerbarer Wärmeanteil von 15 Prozent.

Die Postkarte können Sie im Internet herunterladen unter http://www.zukunftaltbau.de/service/publikationen/detail_750.php

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