Oberösterreicher sparen bei Rauchfangkehrung von Pelletsheizungen

Freitag, 11. Juli 2014 | Autor: Joachim Berner

Besitzer von Pelletsheizungen in Oberösterreich sparen künftig bei den Kosten für die Rauchfangkehrung. Der Landtag von Oberösterreich hat am 3. Juli 2014 mit der Novelle des Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes beschlossen, dass Fänge von Pelletsheizungen künftig nur noch zwei- anstatt dreimal pro Heizsaison gekehrt werden müssen. Darauf weist German Pellets in einer Firmenmitteilung hin. Die Senkung der Kehrintervalle trage der Tatsache Rechnung, dass Pelletsheizungen eine deutlich bessere Schadstoffbilanz aufweisen würden.

Rauchfangkehrung findet nur noch zweimal im Jahr statt

Bisher mussten Pelletsheizungen dreimal pro Heizsaison gekehrt werden. Künftig sollen für Kessel bis 20 Kilowatt zwei Kehrungen pro Heizsaison im Abstand von mindestens zwölf bis maximal 18 Wochen ausreichen. Pelletsheizer sparen dadurch die Kosten für eine Rauchfangkehrung im Jahr. Alle weiteren, mit festen Brennstoffen betriebenen Feuerungsanlagen sind viermal pro Saison zu kehren. Bei Heizölfeuerungen liegt die Kehranzahl je nach Bauart bei zwei bis vier pro Heizsaison.

Mit Pellets heizt man sauber

Die Schadstoffemissionen von Pelletsheizungen liegen laut German Pellets deutlich unter den Grenzwerten der DIN- bzw. ÖNORM. Die Belastung mit Stickoxiden und organischen Schadstoffen sei dank ausgefeilter Kesseltechnik und einer hohen Qualität des Brennmaterials deutlich geringer als bei gewöhnlichen Holzfeuerungen.

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