Heizkostenverordnung verpflichtet zu Information
Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter:innen dazu, monatlich über die Kosten für Heizung und Warmwasser zu informieren.
Neue Heizkostenverordnung gilt seit Dezember 2021
Die Novelle der Heizkostenverordnung schreibt vor, dass Gebäudeeigentümer:innen ihren Mieter:innen monatlich Auskunft über deren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser geben müssen. Denn oft wird der Energieverbrauch erst mit der jährlichen Heizkostenabrechnung ein Thema. „Dann ist es allerdings zu spät zum Sparen und der Ärger groß, wenn Nachzahlungen nötig werden“, informiert die Informationsplattform Intelligent heizen. Die monatliche Mitteilung soll Mieter:innen deshalb helfen, sich regelmäßig mit den Heizkosten zu beschäftigen und den Verbrauch zu steuern.
Monatliche Information über die Heizkosten gilt bei Fernablese
Das Umweltbundesamt hat für die Gestaltung der monatlichen Heizinformation einen Vorschlag veröffentlicht. Mieter:innen erhalten darin neben den Angaben zum Verbrauch eine Einschätzung über die Höhe der Heizkosten sowie Tipps zum Energie sparen. Vermieter:innen können die monatliche Info per Post, Mail, im Web oder in einer App übermitteln. Die Pflicht für die monatliche Auskunft gilt nur für Wohnungen mit von der Ferne ablesbaren Zählern. Das heißt, Messdienstleister müssen den Verbrauch ohne Zugang zur Wohnung ablesen können. Geräte, die das noch nicht erlauben, müssen laut der neuen Heizkostenverordnung bis Ende 2026 durch moderne Zähler ersetzt werden. Wohnungen, in denen ein eigenes Heizsystem wie etwa eine Gasetagenheizung installiert ist, sind von den Pflichten ausgenommen.