BEG ersetzt Marktanreizprogramm
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ändert sich im kommenden Jahr die Förderung für Pelletsheizungen. So wird es einen Innovationsbonus geben und eine Bagatellgrenze eingeführt. Darauf weist der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband hin.
BEG fasst APEE und MAP zusammen
Ab dem kommenden Jahr wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Unterstützung von Einzelmaßnahmen in der Gebäudeenergieversorgung regeln. Sie wird die entsprechenden Förderbestandteile aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm, dem Heizungsoptimierungsprogramm und dem Marktanreizprogramm (MAP) zusammenfassen. Für die Förderung von Pelletsheizungen in Bestandsgebäuden ändert sich dadurch laut DEPV nichts – was Fördervoraussetzung und Zuschusshöhe betrifft. Neu eingeführt werde ein Innovationsbonus für Holzfeuerungen, wenn sie einen Staubemissionsgrenzwert von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Angehoben werde die Höchstgrenze für die förderfähigen Kosten von bisher 50.000 auf künftig 60.000 Euro pro Wohneinheit. Neu eingeführt würde außerdem eine Bagatellgrenze. Wer weniger als 2.000 Euro ausgibt, bekommt demnach keine Förderung. Für die Förderbescheide werde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig sein.
Kreditförderung startet im Juli 2021
Im Neubau wird laut DEPV dagegen die Innovationsförderung für Anlagen mit Partikelfilter oder mit Brennwerttechnik abgeschafft. Über die BEG wird es keinerlei Einzelmaßnahmenförderung mehr in Neubauten geben. Bauherren hätten aber weiterhin die Möglichkeit, sich eine Holzfeuerungen von der KfW-Bank über eine Effizienzhausförderung bezuschussen zu lassen. Der Pelletsverband weist außerdem darauf hin, dass die KfW ab Juli kommenden Jahres sämtliche Einzelmaßnahmenförderungen des BAFA als Kreditvariante anbieten werde. Auch die KfW-Förderung für sogenannte Effizienzhäuser werde dann in die neue BEG-Bundesförderung überführt und umgestaltet.