Europäischer Verband führt Gütesiegel für Infrarotheizungen ein

Freitag, 12. April 2024 | Autor: Joachim Berner

Gütesiegel für Infrarotheizungen Gütesiegel für Infrarotheizungen Das neue europäische Gütezeichen „European Quality Label for Infrared Heating“ definiert Qualitätskriterien für Infrarotheizungen.

Infrarotheizungen bekommen europäisches Gütesiegel

Außer als Zusatzheizung werden Infrarotheizungen zunehmend als Hauptheizung in gut gedämmten modernen Gebäuden oder als Teil einer Hybridheizung im Bestand eingesetzt. „Manchmal ist unklar, welche Zertifizierung die Produkte haben und ob sie überhaupt der Norm gemäß als Infrarotheizung deklariert werden dürfen“, erklärt Bas Spekreijse (Foto rechts), Vorsitzender des europäischen Infrarotheizungsverbands EIHA, warum die IG Infrarot-Landesverbände Benelux, Deutschland und Österreich zusammen mit der niederländischen Stiftung Raumklimatechnik und dem Beratungsunternehmen Peutz das “European Quality Label for Infrared Heating” entwickelt haben. Damit Infrarotheizungen mit Strahlungswärme ein angenehmes Raumklima schaffen können, müssen sie demnach einen Mindestanteil des Stroms in Strahlungswärme umwandeln können. Das Prüfverfahren beschreibt die Norm IEC 60675-3. Sie legt den Mindestwert des Strahlungswirkungsgrads fest, der eines der Kriterien für den Erhalt des Qualitätssiegels ist. „Infrarotheizgeräte, die das Gütesiegel tragen, wurden nach dieser Norm geprüft, erfüllen den Mindestwert und dürfen daher offiziell als Infrarotheizung bezeichnet werden“, sagt Spekreijse.

Folgende Anforderungen sind für den Erhalt des Qualitätslabels zu erfüllen:

  • Das Infrarotheizgerät muss nach der Norm IEC 60675-3 geprüft worden sein und in dieser Messung einen Strahlungswirkungsgrad von mindestens 40 Prozent erreicht haben.
  • Der Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer weist eine gültige CE-Konformitätserklärung vor.
  • Es muss eine Qualitäts- und Sicherheitszertifizierung durch ein akkreditiertes unabhängiges Prüf- und Zertifizierungsunternehmen durchgeführt worden sein.
  • Das Gerät ist technisch so ausgelegt, dass es die Verordnung (EU) 2015/1188 (Oekodesign Richtlinie vom 01.01.2018) erfüllt und es weist einen Raumheizungsjahresnutzungsgrad größer als 38 Prozent auf.

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