Die ersten beiden Urkunden zum RAL-Gütezeichen Dünger hat die Bundesgütegemeinschaft Holzasche (BGH) überreicht. Sie gingen an die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim und die Biotherm Biomasseheizwerk Straubenhardt GmbH & Co.KG.
Asche als Düngemittel
Die Unternehmen können nun die Holzasche aus ihren Feuerungsanlagen als Ausgangsstoff für Dünger oder als Düngemittel qualifizieren. Mit Kontrollen vor Ort sowie regelmäßigen unabhängigen Untersuchungen der Aschen prüft die BGH die Einhaltung ihrer Gütesicherung. Danach kann die Asche aus naturbelassenem Holz als Düngemittel, als Ausgangsstoff für Dünger oder als Einsatzstoff für die Kompostierung verwendet werden. “Neben der Anwendung im landwirtschaftlichen Bereich wird die Verwendung im Rahmen der Waldkalkung und der Nährstoffrückführung in den Wald hierbei zukünftig von Bedeutung sein”, schreibt die Gütegemeinschaft in einer Presseinformation.
Gütesicherung von Aschen
Anforderungen der Gütesicherung beziehen sich vor allem auf die Eignung und Zulässigkeit von Brennstoffen, die Zulässigkeit bestimmter Arten von Aschen, die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten, das interne Qualitätsmanagement der Feuerungsanlage sowie die Abgabe und die Rückverfolgbarkeit gütegesicherter Aschen. Darüber hinaus stellt sie Anforderungen an die Qualifikation und Fach- und Sachkunde des verantwortlichen Personals sowie an die Weiterbildung. Die BGH hat sich im Juni 2001 auf Initiative des Holzenergie-Fachverbands Baden-Württemberg und verschiedener Betreiber von Feuerungsanlagen gegründet. Sie ist der Bundesgütegemeinschaft Kompost und hat die Gütesicherung von Aschen der neuen RAL-Gütesicherung Dünger unterstellt.