Klimagesetz: Wärmenetze dekarbonisieren
Das Klimagesetz in Baden-Württemberg wurde zum 6. August novelliert. Alle Gemeinden sind nun unabhängig von ihrer Einwohnerzahl dazu verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Darüber hinaus müssen Klimaanpassungskonzepte erstellt werden.
Klimagesetz schreibt Schutzmaßnahmen vor
Die Novelle für das Klimagesetz war notwendig geworden, um die gesetzlichen Vorgaben des Bundes auf Landesebene umsetzen zu können. Das betrifft besonders das Wärmeplanungsgesetz und das Klimawandelanpassungsgesetz. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat die Gesetzesänderungen und ihre Auswirkungen für Kommunen auf ihrer Internetseite zum Klimagesetz ergänzt. Insbesondere bei der kommunalen Wärmeplanung gibt es einige Änderungen zu melden: Künftig müssen alle Gemeinden, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl, eine Wärmeplanung vorlegen. Darüber hinaus sind Stadtkreise, Große Kreisstädte und Landkreise dazu verpflichtet, kommunale Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. Damit unterstreicht der Gesetzgeber, dass mit dem fortschreitendem Klimawandel zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen des Klimawandels zu schützen.
Alle Wärmenetze müssen 2040 klimaneutral sein
Gemeinden mit weniger als 10.000 Bürgerinnen und Bürgern haben die Möglichkeit, bei ihrer Wärmeplanung ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden. Das bedeutet, dass sie nicht alle Anforderungen erfüllen müssen, etwa bei der Datenerhebung oder der Berichtspflicht. Zudem können zwei benachbarte Gemeinden gemeinsam eine kommunale Wärmeplanung erstellen und damit Planungskosten sparen. Weitere Neuerungen sind die (Nicht)-Eignungsprüfung – die Gemeinde prüft im Vorfeld, welche Gebiete sich nicht für ein Wärmenetz eignen –, die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und die Darstellung der Versorgungsoptionen für das Zieljahr 2040 (während der Bund das Zieljahr auf 2045 festgelegt hat). Neu ist schließlich, dass alle Wärmenetze bis 31. Dezember 2040 klimaneutral sein müssen.