Ableitbedingungen beachten
Seit Januar 2022 gelten in Deutschland neue Ableitbedingungen für Schornsteine von Festbrennstoff-Feuerungsanlagen. Doch bislang sind sie häufig noch unbekannt.
Was die Ableitbedingungen verlangen
Um Abgase besser im Windstrom zu verteilen und so die örtliche Luftqualität zu verbessern, verlangen die Ableitbedingungen aus der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung § 19 bis 1 MW Nennwärmeleistung für Schornsteine von Festbrennstoff-Feuerungsanlagen
- eine firstnahe Position beziehungsweise
- ein Überragen des Dachfirsts um mindestens 40 Zentimeter.
Dabei muss die Schornsteinmündung außerhalb der Rezirkulationszone eines Gebäudes liegen. Darauf weist die Raab-Gruppe hin. Zusätzlich ist bei Hanglage die Nachbarschaftsbebauung zu berücksichtigen. Die Regeln sollen Feinstaubbelastungen in Wohngebieten reduzieren und Geruchsbelästigungen für Nachbarn verringern. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Umbaumaßnahmen zur energetischen Sanierung mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent.
Welche Ausnahmen gelten
Ist trotz der im Markt angebotenen Produktvielfalt keine wirtschaftlich beziehungsweise technisch vertretbare Lösung für die Abgasführung zu finden, kann die Ausnahmeempfehlung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) greifen. In diesem Papier sind Kriterien zur Reduzierung der notwendigen Mündungshöhe formuliert worden, die mithilfe fortschrittlicher Anlagentechnik möglich sind, zum Beispiel durch die Kombination von Feuerstätten mit geringen Emissionswerten und einem elektrostatischen Feinstaubabscheider. Zu beachten ist, dass die Abgaswerte nach LAI nachgewiesen werden müssen und die neue Feuerungsanlage mit dem zuständigen Schornsteinfeger hinsichtlich einer reduzierten Mündungshöhe im Vorfeld abzustimmen ist.