Energieausweis offenbart Sparpotenzial
Eine aktuelle Umfrage von Techem offenbart signifikante Informationsdefizite rund um den Energieausweis. Während Geschäftskunden vergleichsweise gut informiert sind, zeigt sich bei privat Vermietenden ein gravierender Aufklärungsbedarf.
Wozu es einen Energieausweis braucht
Ein Energieausweis ermöglicht es, den energetischen Zustand einer Immobilie transparent darzustellen und Potenziale für Sanierungen und Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren. „Dies kann nicht nur den Wert der Immobilie steigern, sondern auch dazu anhalten, Maßnahmen zu ergreifen, welche langfristig die Betriebskosten senken können”, erläutert Techem-Sicherheitsbeauftragter Nicolai Kuß. Doch die Umfrage des Energiedienstleisters zeigt: Ein Großteil der privat Vermietenden wünscht sich mehr Informationen darüber, wie oft ein Energieausweis erneuert werden muss, wann er genau erforderlich ist, welche Dokumente für die Erstellung notwendig sind und wie sich gesetzliche Änderungen auswirken. Zudem sind sich viele über die Konsequenzen im Unklaren, wenn der Ausweis fehlt, ebenso über die üblichen Kosten oder die verschiedenen Arten von Energieausweisen.
Vermietenden drohen empfindliche Geldstrafen
Erfüllen Vermietende nicht die gesetzlich geforderten Ausweispflichten, können empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig werden – selbst bei Unwissenheit. Der Energieausweis kann sich am Verbrauch oder am Bedarf orientieren. Im ersten Fall dokumentiert er den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnenden über einen Zeitraum von drei Jahren und ist relativ einfach zu erstellen, wenn sich auf vorhandenen Daten zurückgreifen lässt. Im zweiten Fall hingegen erfolgt eine detaillierte Analyse der Bausubstanz, der Heizungsanlage und anderer Faktoren. Der entsprechende Energieausweis gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Der Bedarfsausweis ist zwar aufwendiger in der Erstellung, bietet aber eine objektive Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes.
Seit 2021 gelten neue Regeln
Laut Techem fällt auf, dass bei privat Vermietenden ein Großteil nicht ausreichend über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert ist – insbesondere über Änderungen, die im Mai 2021 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebracht hat. Es hat die Anforderungen an die Datenerhebung verschärft, die Nachweispflichten konkretisiert und in bestimmten Fällen die Fotodokumentation des Gebäudes verpflichtend vorgeschrieben. Ziel war es, die Genauigkeit der Angaben zu verbessern und den Ist-Zustand des Gebäudes genauer zu dokumentieren. Standardwerte dürfen seitdem nur noch unter bestimmten Bedingungen verwendet werden, um die Qualität und Aussagekraft des Energieausweises zu gewährleisten.