Solarthermie bekommt Recht

Donnerstag, 31. Juli 2025 | Autor: Joachim Berner

Solarthermie in Groß Solarthermie in Groß Die Rechtslage rechtfertigt die oft umständlichen Zulassungsverfahren für Solarthermie-Freilandanlagen nicht. So laute das Fazit eines Gutachtens.

Genehmigungen von Solarthermie-Großanlagen rechtlich unbedenklich

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) begrüßt die Veröffentlichung des Gutachtens Genehmigungssituation solarthermischer Freiflächenanlagen in Deutschland der Berliner Kanzlei Re Rechtsanwälte. Angesichts der bisher uneinheitlichen und zeitaufwändigen Genehmigungspraxis für solarthermische Freilandanlagen, die Wärme für Fernwärmenetze erzeugen, hat die Kanzlei die Rechtslage geprüft. „Das Gutachten ist von großem Wert für Planer:innen und Behörden und den weiteren Ausbau der Solarthermie“, sagt DGS-Vizepräsident Torsten Lütten. Zahlreiche rechtliche Aspekte, die bisher individuell und zum Teil übervorsichtig interpretiert worden seien, wären nun juristisch geprüft und geklärt. Das Gutachten bestätige, dass der Bau und Betrieb von Freiflächen-Solarthermieanlagen bereits hinreichend vielen und strengen Auflagen unterliege, sodass sie keine weiteren Auflagen benötigen würden.

Gutachten bestätigt Stellungnahme der DGS

Das Gutachten bestätigt zudem die rechtliche Unbedenklichkeit von Propylenglykol, das der Solarflüssigkeit in Solarthermie-Freilandanlagen beigemischt wird. Denn die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bringt auch Klarheit über den Einsatz von wassergefährdenden Stoffen bei Solarthermie-Freiflächenanlagen. Dies betrifft vor allem die jeweils eingesetzte Solarflüssigkeit, häufig ein Wasser-Propylenglykol. „Eine gesonderte gutachterliche Untersuchung der Solarflüssigkeiten bedarf es mangels Umweltgefährdung in der Regel nicht“, lautet das Fazit der Kanzlei und bestätigt damit eine Stellungnahme des DGS-Fachausschusses Solarthermie-Erneuerbare Wärme der DGS vom November 2024.

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