Moderne Einzelraumfeuerungen: Pelletkaminofen
Moderne Einzelraumfeuerungen lassen sich anrechnen, um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen zu können. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik aufmerksam.
GEG: Moderne Einzelraumfeuerungen können mit zehn Prozent angerechnet werden
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt ab 2024 zuerst nur unmittelbar für Neubaugebiete. Sobald die regionale Wärmeplanung in einer Kommune abgeschlossen ist, gilt die Vorgabe dort aber auch für Bestandsgebäude. Moderne Einzelraumfeuerungen wie ein Kamin- oder Kachelofen, ein Heizkamin oder ein Pelletsofen dürfen auch in Zukunft uneingeschränkt betrieben werden, wenn sie die Vorgaben der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllen. Mehr noch: Die Wärme des Holzfeuers kann zur Erfüllung der GEG-Vorgaben angerechnet werden. Der Einsatz von Biomasse als Brennstoff gilt sowohl im Neu- als auch im Bestandsbau als zulässige Erfüllungsoption. In § 71 des GEG heißt es: “Unvermeidbare Abwärme kann im Nachweis der Pflichterfüllung (…) angerechnet werden, soweit sie über ein technisches System nutzbar gemacht und im Gebäude zur Deckung des Wärmebedarfs eingesetzt wird.” Im Klartext: Die mit Holz betriebene moderne Einzelraumfeuerung kann mit zehn Prozent angerechnet werden.
In Deutschland spielt Holz eine wichtige Rolle für die häusliche Wärmeerzeugung
Aktuell erzeugen erneuerbare Energien laut HKI 16 Prozent der Heizungswärme in privaten Haushalten. Den wichtigsten Beitrag leistet Holz: Hackschnitzel, Holzpellets und Scheitholz Hackschnitzeln haben einen Anteil von 65 Prozent. Der Einsatz von Biomasse spart laut HKI jährlich rund 36 Millionen Tonnen des klimaschädlichen Treibhauses Kohlenstoffdioxid, da Holz fossile Energien wie Öl und Gas ersetzt.