Hamburg verbietet Ölheizungen

Sonntag, 08. Dezember 2019 | Autor: Joachim Berner

Hamburg beschließt Verbot von Ölheizungen Hamburg beschließt Verbot von Ölheizungen Ein Verbot für Ölheizungen ab 2022 hat der Hamburger Senat beschlossen. Es ist Teil seines neuen Klimaschutzgesetzes.

Hamburger Senat will keine Ölheizungen mehr

Ab 2026 betrifft die Regelung auch Ölheizungen, die ausgetauscht oder ersetzt werden. Außer für Ölheizungen sieht das Gesetz auch das Aus für Stromdirektheizungen mit mehr als zwei Kilowatt Leistung vor. Außerdem hat der Hamburger Senat eine Nutzungsplicht für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung beschlossen. Ab dem 30. Juni 20121 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen thermischen Energiebedarfs mit Ökowärme decken. Wer eine Solarthermieanlage montieren lässt, kann die Bestimmung erfüllen. Dazu muss die Aperturfläche der Kollektoren bei Ein- oder Zweifamilienhäusern mindestens 0,04 Quadratmeter je Quadratmeter Nutzfläche betragen. Bei Mehrfamilienhäusern genügen 0,03 Quadratmeter. Als Ersatzmaßnahmen für die Nutzungspflicht lässt der Senat unter anderem den Anschluss an ein Wärmenetz gelten.

Hansestadt will CO2-Ausstoß bis 2030 mehr als halbieren

Bis 2030 soll der Kohlendioxidausstoß in Hamburg laut dem neuen Klimaplan um 55 Prozent sinken. Bis spätestens 2050 soll die Stadt klimaneutral werden. “Mit dem Klimaplan zeigen wir einen Weg auf, wie Hamburg seine Ziele konkret erreichen und seiner Verantwortung gerecht werden kann”, sagt Umweltsenator Jens Kerstan (Bündnis 90/Die Grünen). Der Senat werde dazu Milliarden investieren. So wolle die Stadt die Fernwärmeversorgung ausbauen und künftig auf den Einsatz von Kohle verzichten. Außerdem sind der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs, Energiestandards für Gebäude sowie Förderungen von Klimaschutzprojekten und Vor-Ort-Beratungen für Unternehmen vorgesehen. Die Ziele seines am 3. Dezember 2019  beschlossenen Klimaplans hat der Senat in einem Klimaschutzgesetz verankert.

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