Streit um Luftqualität
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zahlen sich aus. Das sagt das Umweltbundesamt. Die Deutsche Umwelthilfe spricht von Verschleierung.
Im vergangenen Jahr hat sich Luftqualität weiter verbessert
2024 wurden in Deutschland erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Bundesländer und des Umweltbundesamts (UBA) von bislang rund 600 Messstationen. “Dass wir im vergangenen Jahr alle Grenzwerte einhalten konnten, ist kein Selbstläufer, sondern Ergebnis gezielter Luftreinhaltemaßnahmen auf Ebene der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen”, erklärt UBA-Präsident Dirk Messner. Dass die Grenzwerte alle eingehalten wurden, bedeutet jedoch nicht, dass es keiner weiteren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität bedarf. Die geltenden Grenzwerte sind mehr als 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt zum Schutz der Gesundheit deutlich niedrigere Richtwerte.
Ab 2030 gelten neue Grenzwerte
Mitte Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getretenen. Sie schreibt ab 2030 europaweit strengere Grenz- und Zielwerte vor. So sinken der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und der Grenzwert für Feinstaub PM2,5 von 25 auf zehn Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Langfristig sollen die Grenzwerte vollständig an die WHO-Richtwerte angepasst werden. “Auch wenn sich die neuen europäischen Grenzwerte nur schrittweise an die deutlich niedrigeren WHO-Empfehlungen annähern werden, führt jede Verbesserung der Luftqualität zu einer Reduktion des Gesundheitsrisikos für die Gesamtbevölkerung”, sagt Messner.
DUH kritisiert UBA
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnet die Erfolgsmeldung als Verschleierung vom Ausmaß der Luftverschmutzung. Denn trotz der eingehaltenen Grenzwerte würden jedes Jahr mehr als 70.000 Todesfälle durch schlechte Luft zu beklagen sein. Die Lobeshymne des UBA auf die Leistung der Behörden, die durch gezielte Luftreinhaltemaßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte beigetragen hätten, täusche über die Tatsache hinweg, dass die meisten zuständigen Behörden sich massiv gegen die Umsetzung dieser Maßnahmen gestellt hätten und erst durch den Druck der Umweltorganisation diese in den vergangenen Jahren umgesetzt worden seien. Die DUH fordert von der künftigen Bundesregierung spätestens bis 2028 eine schnellstmögliche Umsetzung der neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe. In einem zweiten Schritt müssten die deutlich strengeren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation bis 2035 gesetzlich verankert und verbindlich eingehalten werden. Die WHO empfiehlt für Stickstoffdioxid einen Grenzwert von zehn Mikrogramm pro Kubikmeter und für Feinstaub von fünf Mikrogramm pro Kubikmeter.