DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner
In dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Haushaltsentwurf taucht die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung entgegen der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht auf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) spricht deshalb von einem besorgniserregenden Offenbarungseid.
Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung hilft Klimaschutz
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert die Bundesregierung auf, umgehend ein Programm für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung auf den Weg zu bringen und die Sanierungsrate im Bestand von derzeit 0,8 Prozent auf mindestens zwei Prozent jährlich zu erhöhen. “Wenn der Bundesfinanzminister diese im Koalitionsvertrag vereinbarte und für den Klimaschutz zentrale Maßnahme nicht in seinem Haushaltsentwurf verankert, dann zeigt er, dass er die klimapolitischen Versprechen der neuen Regierung schon nach wenigen Wochen im Amt entweder vergessen oder schon aufgegeben hat”, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Die energetische Gebäudesanierung sei ein zentrales Element für die Energiewende und den Klimaschutz.
Bund muss handeln, weil Länder bremsen
Bereits die beiden Vorgängerregierungen sind daran gescheitert, rechtzeitig die Weichen für die steuerliche Förderung zu stellen und damit einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen des Klimaschutzziels 2020 zu stellen. “Die Vorbehalte der Länder, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierungwürde bei ihnen ein Haushaltsloch entstehen lassen, sind lange bekannt. Es ist an der Zeit, akzeptable Lösungen zur Gegenfinanzierung auf den Tisch zu bringen”, fordert deshalb Müller-Kraenner. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sei nicht nur für große Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch für private Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer ein wichtiger Anreiz, um eigene Investitionsmittel in die Hand zu nehmen.