MFeuVO
Grundlage der Brandschutzbestimmungen ab einer Kesselleistung von 50 kW.
Die MFeuVO ist eine Empfehlung für die Einführung einer Feuerungsverordnung in den einzelnen Bundesländern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der materielle Inhalt der MFeuVO in allen neuen Feuerungsverordnungen der Länder mustergetreu übernommen wurde. Dies ist deshalb der Fall, da die Muster-Feuerungsverordnung in Brüssel notifiziert wurde und jede Abweichung von dem Muster zu einem neuen Notifizierungsverfahren führt.