Kondensatablauf

Durch den Kondensatablauf wird das Kondensat, welches sich bei der Kondensation des Abgases bildet, abgeführt. Damit das Kondensat in die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden darf, muss eine Bewilligung der Gemeinde oder der Wasserrechtsbehörde vorliegen. Wird keine Neutralisation des Kondensats durchgeführt, muss die hauseigene Abwasserinstallation aus Kunststoff oder Steinzeug hergestellt sein. Ist ein Brennwertkessel mit einer Nennwärmeleistung ab 200 kW vorhanden, so ist eine Neutralisation des Kondensats zwingend vorgeschrieben.

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