Was sich bei den Zuschüssen für Dämmmaßnahmen ändert

Dienstag, 28. Juli 2026 | Autor: Joachim Berner

Dämmmaßnahmen werden gefördert Dämmmaßnahmen werden gefördert Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude gelten neue Förderbedingungen, unter anderem für Dämmmaßnahmen und Effizienzhaussanierungen.

Für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle können Hauseigentümer weiterhin Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Ab 2027 ist zudem ein zusätzlicher Bonus für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden, sogenannten Worst Performing Buildings (WPB), geplant. Die wichtigsten Fragen und Antworten hat der FMI Fachverband Mineralwolleindustrie zusammengestellt:

1. Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle können gefördert werden?

Förderfähig sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, etwa die Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke.

2. Wie hoch ist der Zuschuss für Dämmmaßnahmen?

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, kann ein Bonus hinzukommen. Förderanträge müssen weiterhin gestellt werden, bevor mit der Sanierung begonnen wird.

3. Welche Vorteile kann ein individueller Sanierungsfahrplan bieten?

Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt auf, wie ein Gebäude Schritt für Schritt energetisch verbessert werden kann. Mit dem iSFP können sich die förderfähigen Kosten verdoppeln: bei Einfamilienhäusern von 30.000 auf bis zu 60.000 Euro. Für Investitionen, die 30.000 Euro je Einfamilienhaus überschreiten, wird ein zusätzlicher iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten auf den darüberliegenden Kostenanteil gewährt.

4. Was ändert sich ab 2027 für besonders ineffiziente Gebäude?

Eine Dämmung der Gebäudehülle verringert Wärmeverluste und senkt den Energiebedarf für die Heizung und Kühlung. Ab 2027 ist ein zusätzlicher Bonus von fünf Prozent für die Dämmung besonders ineffizienter Gebäude, sogenannter Worst Performing Buildings (WPB), geplant. Damit sollen Sanierungen mit besonders hohen Einsparpotenzialen unterstützt werden. Vor allem ältere Häuser mit einem hohen Energiebedarf, die bislang nicht oder nicht ausreichend gedämmt sind, können von dieser zusätzlichen Förderung profitieren. Der WPB-Bonus wird für bis zu drei Anträge je WPB gewährt.

5. Gibt es neben der Förderung weitere Möglichkeiten?

Selbstnutzende Hauseigentümer können für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen. Dabei können über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Kosten und maximal 40.000 Euro pro Objekt direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus werden weiterhin über die KfW gefördert. Die Förderung erfolgt über vergünstigte Kreditzinsen und Tilgungszuschüsse. Künftig wird dabei stärker auf Zinsverbilligungen gesetzt. Eine Energieberatung kann helfen, sinnvolle Sanierungsschritte für das eigene Gebäude zu planen und passende Fördermöglichkeiten auszuwählen.

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