Einblasdämmung
In vielen älteren Häusern gibt es unzureichend gedämmte Hohlräume – etwa in Außenwänden, Decken oder Dachkonstruktionen. Sie können nachträglich mit Einblasdämmung gefüllt werden.
Ungenutzte Hohlräume mit Einblasdämmung für einen besseren Wärmeschutz nutzen
Wenn Wände, Decken oder Fußböden im Winter unangenehm kühl wirken, kann die Ursache im Verborgenen liegen. In vielen älteren Häusern gibt es Hohlräume, die gar nicht oder nur unzureichend gedämmt sind – etwa hinter Klinkerfassaden, unter Dielen oder in Dachkonstruktionen. Über diese Bereiche kann Wärme leichter nach außen gelangen. Sind die baulichen Voraussetzungen erfüllt, lassen sich solche Zwischenräume nachträglich mit einem Einblasdämmstoff füllen. Das kann Wärmeverluste und den Heizenergiebedarf verringern und sich in niedrigeren Heizkosten sowie einem spürbar angenehmeren Wohngefühl bemerkbar machen.
Fachbetrieb fragen
„Viele Hauseigentümer verbinden eine energetische Sanierung häufig mit einer großen Baustelle. Eine Einblasdämmung zeigt, dass es je nach Konstruktion und Maßnahme auch anders gehen kann“, sagt Thomas Tenzler, Geschäftsführer des FMI Fachverband Mineralwolleindustrie. Vorhandene Hohlräume würden sich nutzen lassen, um den Wärmeschutz zu verbessern. Dafür würden oft nur kleine Öffnungen gebohrt, die anschließend wieder verschlossen werden. Eine Einblasmaschine befördert lose Dämmflocken mithilfe eines Luftstroms in die Hohlräume und verteilt sie dort möglichst gleichmäßig – auch in schwer zugänglichen oder verwinkelten Bereichen. Ob eine Einblasdämmung möglich ist, prüft ein qualifizierter Fachbetrieb. Er untersucht den Bauteilaufbau, wählt einen geeigneten Einblasdämmstoff und bringt ihn in der erforderlichen Menge und Dichte ein.
Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen
Eine Einblasdämmung kann oft auch als energetische Einzelmaßnahme gefördert werden. Infrage kommen Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder eine steuerliche Förderung. Welcher Förderweg zum Vorhaben passt, sollte vor Beginn der Arbeiten geklärt werden. Bei der BEG EM müssen die Mittel vor Vorhabenbeginn beantragt und ein Energieeffizienzexperte eingebunden werden. Für den Steuerbonus ist dagegen kein vorheriger Antrag erforderlich. Die Förderung wird über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Dafür sind nur Rechnung und Fachunternehmererklärung notwendig.