Gebäudevolumen, beheizt

Das beheizte Gebäudevolumen besteht im Sinne der Energieeinsparverordnung aus allen direkt oder indirekt bestimmungsgemäß beheizten Räumen. Es können deshalb entweder nur die entsprechenden Bereiche oder das gesamte Gebäude in dem beheizten Gebäudevolumen mit einbezogen werden.

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