Pelletheizung Förderung in Österreich
Pelletofen-Förderung auf Bundesebene:
Die Bundesförderung "Sanierungscheck" ist Ende Juni vorzeitig beendet worden, weil die zur Verfügung gestellten Fördermittel ausgeschöpft sind.
Pelletofen-Förderung auf Landesebene:
Die 9 Bundesländer fördern den Umstieg auf Holzpellets in verschiedenem Ausmaß und unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Anschaffung einer Pelletheizung wird aus den Mitteln der Wohnbauförderung gefördert. Bitte kontaktieren Sie die für Sie zuständige Landesstelle.
Förderung Wien
Kontakt:
MA 50
Muthgasse 62
1. Stock/ Zi G1.25
1190 Wien
Tel. 01/4000-74860
post@ma50.wien.gv.at
www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen
- 33 - 51%, max. ca. € 7.000,- (abhängig vom Emissionsverhalten der Anlage) nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss je Wohneinheit für Pelletkessel.
- Wartungskostenzuschuss von max. € 110,- jährlich.
- Pelletkaminöfen mit 35%, sofern diese der überwiegenden Deckung des Heizwärmebedarfs dienen und die definierten Grenzwerte bei Effizienz und Emissionen einhalten.
Förderrichtlinie Biomasseheizung
Liste der förderbaren Pelletkaminöfen und Heizkessel
Förderung Niederösterreich
Kontakt:
Landesregierung
Wohnbauförderung
Landhausplatz1,
Haus 7a
3109 St. Pölten
02742 22133
wohnbau@noel.gv.at
www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen
Zuschuss in der Höhe von 30% der anerkannten Investitionskosten,
- max. € 2.950,- bei Pelletsanlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr
- ab 1.4.2009 befristet bis Ende 2009: max. € 5.000,-
- max. € 750,- bei Einzelöfen wie Pelletsöfen, Kaminöfen, Speicheröfen, die zur Beheizung der gesamten Wohneinheit dienen.
Die Förderung können Wohnungseigentümer, Mieter oder Pächter beantragen.
Förderung Oberösterreich
Kontakt:
Landesregierung,
Abt. Land-und
Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1,
4021 Linz
0732/7720-11833
lfw.Post@ooe.gv.at
www.land-oberoesterreich.gv.at
- Zuschuss von 30%, jedoch max. € 2.640,- (auch für Pelletöfen, wenn es sich um die einzige biogene Heizquelle handelt - Niedrigenergie- und Passivhaus).
- Zusätzlich für Entsorgung von alten Öl- oder Gastanks: 30%, max. € 500,-
Befristete erhöhte Impulsförderung:
- Bei Austausch eines Heizkessels, der zumindest 15 Jahre alt ist, durch einen Pelletkessel, beträgt die Förderung 30% der förderbaren Nettokosten, max. € 3.200,-
- Zusätzlich: Zuschuss für die Öltankentsorgung.
Befristet bis 31.12.2009!
Pilotprojekt: "Pelletkaminofen für Heizkosten- zuschussempfänger/innen"
Schematische Darstellung der oö. Biomasseförderung
Förderung Salzburg
Kontakt:
Energiewirtschaftsabt.
Salzburg 15/03,
Südtirolerplatz 1,
5020 Salzburg
Tel.: 0662/ 8042-3791
foerdermanager@salzburg.gv.at
www.salzburg.gv.at/erneuerbar
Punktesystem:
1 Punkt = € 100,- für Pelletkessel gibt es 10 Basispunkte (€ 1.000,-).
Zusatzpunkte z.B. für
- Solar-Kombizuschlag (5)
- Pufferspeicher für Solar- und Heizungseinbindung (5)
- Wärmedämmung (1-10)
- Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung (3-5)
Energieausweis und Protokoll der Heizungsinspektion sind Fördervoraussetzung.
FörderungTirol
Kontakt:
Energie Tirol
Adamgasse 4/3
6020 Innsbruck
Tel. 0512/589913-0
wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at
- Einmalzuschuss von 20%
- Oder Annuitätenzuschuss von 30% für den Einbau einer Pelletheizung.
Gilt nur für Hauptwohnsitze und nur innerhalb vom Land definierter Einkommensgrenzen.
Seit 1. Okt. 2009 fördert Tirol Pellet-Kaminöfen (auch als Zusatzheizung) mit einem Investitionszuschuss von 40% max. € 1.000.
- Der Pelletofen muss: 1. einen fossilen Altofen ersetzen und 2. nach dem Umweltzeichen 37 zertifiziert sein.
- Diese Förderung gilt vorerst bis 30. Sep. 2011 und bis zu einem maximalen Kontingent von 250 Stück.
- Details zur Pelletkaminofenförderung in Tirol
Förderung Vorarlberg
Kontakt:
Landesregierung
Abt. VIa
Römerstraße 15
6901 Bregenz
Tel. 05574/511-
26 116
energie@vorarlberg.at
www.energieinstitut.at
www.vorarlberg.at
- 30%, max. € 2.400,- für Pelletkessel gem. Umweltzeichen Richtlinie UZ37.
- 30%, max. € 1.700,- für Pelletzentralheizungskaminöfen, sofern alleiniges Heizsystem.
- 30%, max. € 1.000,-€ für Pelletkaminöfen, sofern alleiniges Heizsystem.
Voraussetzung: Energieberatung und Energieausweis
Weiterer Kontakt:
Landesenergiebeauftragter:
Dr. DI Adolf Groß
05574/511-26119
adolf.gross@vorarlberg.at
Förderung Kärnten
Kontakt:
Landesregierung
Wohnhaussanierung
Mießtalerstraße 6
9020 Klagenfurt
05 0536-30447
post.wohnbau@ktn.gv.at
www.verwaltung.ktn.gv.at
- 30%, max. € 1.800,- für Pelletheizungen.
- Bei Vorliegen eines Energieausweises beträgt die Förderung € 150,- pro kW Heizlast.
- Bei Umstieg von fossilen Brennstoffen zusätzlich € 600,-
Förderung Burgenland
Kontakt:
Burgenländische Energieagentur
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel. 05/9010-2222
office@eabgld.at
www.eabgld.at
- 30%, max. € 2.800,- für Pelletzentralheizungskessel.
- 30%, max. € 1.000,- für Pelletkaminöfen, wenn damit die Heizlast eines Gebäudes zu min. 75% abgedeckt werden kann.
Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern
Förderung Steiermark
Kontakt:
Landesregierung
Wohnbauförderung
Dietrichsteinplatz 15
8010 Graz
Tel. 0316 / 877-3713
post@stmk.gv.at
Zuschuss von € 1.400,- max. 25% der Nettoinvestition je Wohnungseinheit für einen Pelletheizkessel.
www.verwaltung.steiermark.at (Erläuterung Biomasseförderung)
www.verwaltung.steiermark.at (Wohnbauförderung)
Gemeindeförderung:
Viele der 2359 Gemeinden bieten zusätzliche Förderprogramme für den Einbau einer Pelletheizung. Informieren Sie sich auf Ihrem Gemeindeamt.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Thema Förderungen für Pelletheizungen und Pelletöfen finden Sie auch auf der Website des Pellets-Verbandes pro:pellets Austria.






















